Stuttgart, 19.11.2024

Eine General- und Vorsorgevollmacht ist kurz gesagt eine Vollmacht für alle Angelegenheiten, für die man überhaupt eine Vollmacht erteilen kann.

Viele Menschen möchten mit der Erteilung einer solchen Vollmacht Vorsorge treffen für den Fall, dass sie eines Tages krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten selbst zu erledigen. Sie wollen vermeiden, dass dann für sie vom Gericht ein Betreuer eingesetzt wird.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist nämlich vorgesehen, dass das Amtsgericht einen Betreuer bestellt, wenn ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann. Der Betreuer vertritt den Betreuten in seinem Aufgabenkreis. Ein Betreuer darf immer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können. Die Bestellung eines zuverlässigen Bevollmächtigten für alle Angelegenheiten schließt damit die Einrichtung einer Betreuung aus.

Während ein Betreuer vom Gericht überwacht wird und für zahlreiche Vorgänge eine gerichtliche Genehmigung benötigt, kommt der Bevollmächtigte weitgehend ohne gerichtliche Kontrollen aus. Nur für einige sehr weitreichende Entscheidungen im gesundheitlichen Bereich und bei der Aufenthaltsbestimmung braucht auch ein Bevollmächtigter die Genehmigung des Betreuungsgerichts.

Viele Vollmachtgeber hätten es am Liebsten, wenn die Vollmacht nur und erst dann gelten würde, wenn sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können. Eine solche bedingte Vollmacht wäre aber praktisch weitgehend unbrauchbar, weil der Bevollmächtigte nur schwer nachweisen könnte, dass die Voraussetzungen für den Gebrauch der Vollmacht vorliegen. Selbst ein aktuelles ärztliches Attest über den Gesundheitszustand des Vollmachtgebers würde in vielen Fällen keine Gewissheit bringen.

General- und Vorsorgevollmacht

 Empfehlenswert ist daher normalerweise die Erteilung einer unbedingten Vollmacht, die bereits wirksam ist und verwendet werden kann, wenn der Vollmachtgeber noch gesund ist

Das Risiko, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht dann schon zu einem Zeitpunkt verwendet, zu dem der Vollmachtgeber das noch nicht gewollt hat, muss natürlich abgewogen werden. Der Vollmachtgeber ist an alles gebunden, was sein Bevollmächtigter mit der Vollmacht anstellt. Allerdings macht sich der Bevollmächtigte schadensersatzpflichtig, wenn er gegen den erkennbaren Willen des Vollmachtgebers handelt. Der Schlüssel dürfte hier eher in der Auswahl des Bevollmächtigten und in der Aufbewahrung der Vollmachtsurkunden liegen.

Man kann mehrere Personen bevollmächtigen. Dann muss man sich überlegen, ob sie jeweils einzeln oder nur gemeinsam vertretungsberechtigt sein sollen. Eine Stufenfolge, wonach der Zweitbevollmächtigte nur handeln kann, wenn der Erstbevollmächtigte nicht zur Verfügung steht, ist unpraktikabel, weil der Zweitbevollmächtigte die Voraussetzungen für den Gebrauch seiner Vollmacht kaum nachweisen könnte.

In der Regel wird es sinnvoll sein, dem Bevollmächtigten die Erteilung von Untervollmachten zu gestatten, soweit das nicht wiederum Generalvollmachten sind.

Soll man dem Bevollmächtigten auch erlauben, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit anderen Personen, die der Bevollmächtigte ebenfalls vertreten kann, vorzunehmen? Wenn derselbe Bevollmächtigte für beide Seiten tätig wird, birgt das die Gefahr eines Interessenkonflikts. Aber ein Bedürfnis für solche Insichgeschäfte und Mehrfachvertretungen besteht insbesondere im familiären Bereich und im Wirtschaftsleben gar nicht so selten. Und ein Verbot ließe sich ohnehin verhältnismäßig leicht umgehen. Man sollte sich überlegen, wem man die Vollmacht erteilt. 

Die Erteilung einer General- und Vorsorgevollmacht ist letztlich Vertrauenssache. Der Bevollmächtigte kann mit der Vollmacht nahezu alles tun. Das kann gut oder schlecht sein.

Für manche Angelegenheiten muss die General- und Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt oder beurkundet sein. Eine einfache schriftliche Vollmacht reicht dann nicht aus. Das gilt zum Beispiel bei Eintragungen oder Löschungen im Grundbuch (etwa wenn ein Haus verkauft oder beliehen werden soll) und Anmeldungen zum Handelsregister. Auch Banken akzeptieren eine General- und Vorsorgevollmacht meist nur, wenn sie notariell beglaubigt oder beurkundet ist. Wir empfehlen die notarielle Beurkundung Ihrer General- und Vorsorgevollmacht.

Wenn wir für Sie eine General- und Vorsorgevollmacht entwerfen sollen, teilen Sie uns bitte Ihre Personalien (Name, Geburtsdatum, Anschrift) und die Ihrer Bevollmächtigten mit.

Wachstumsrisiken blieben die Hauptsorge der Anlegerinnen und Anleger, trotz Anzeichen von Widerstandsfähigkeit, insbesondere in der US-Wirtschaft.

Frankfurt, 04.11.2024 - Der Oktober war ein volatiler Monat für die Märkte, da sich die Aktien nach einer starken Rallye in den ersten neun Monaten des Jahres nach unten bewegten. Wachstumsrisiken blieben die Hauptsorge der Anlegerinnen und Anleger, trotz Anzeichen von Widerstandsfähigkeit, insbesondere in der US-Wirtschaft. Die Unsicherheit wurde auch durch die bevorstehenden US-Wahlen und die möglichen Auswirkungen eines Politikwechsels auf die Inflation und die Zinssätze erhöht.

Aktien aus Industrieländern erzielten einen negativen Ertrag von 2,0%. Wachstumsaktien schnitten besser ab als ihre Pendants im Value-Bereich, fielen aber im Monatsverlauf um 1,8%. Small Caps gaben um 2,7% nach, da die nachlassende wirtschaftliche Dynamik das Segment weiter belastete.

Japanische Aktien schnitten am besten ab, trotz der Befürchtung, dass sich die Notwendigkeit einer strafferen Geldpolitik und eines stärkeren Yen auf exportorientierte Unternehmen auswirken könnte, sowie trotz der politischen Unsicherheit, die durch die jüngsten Wahlergebnisse verursacht wurde. Die Schwellenländer gaben um 4,3% nach, unter Druck durch einen starken US-Dollar (USD), Gewinnmitnahmen in Indien und Volatilität der chinesischen Aktienindizes aufgrund der Unsicherheit über die Wirksamkeit der im September angekündigten Unterstützungsmaßnahmen.

An den Anleihenmärkten führten die Widerstandsfähigkeit der US-Wirtschaft und die Unsicherheit über mögliche Änderungen der Politik nach den Wahlen zu einer allmählicheren Neubewertung der erwarteten Zinssenkungen der US-Notenbank (Fed). Der Barclays Global Aggregate Index sank um 3,4%. Auch die Kreditmärkte zeigten trotz solider Fundamentaldaten eine gewisse Schwäche. Globale REITs gaben um 4,5% nach, da ein langsamerer Weg bei den Zinssenkungen der Fed erwartet wurde. Schwellenländeranleihen schlossen mit einem Ertrag von -1,8%, was durch einen starken USD unter Druck gesetzt wurde.

Die Ölpreise waren unruhig, da makroökonomische Sorgen und Risiken einer sinkenden Nachfrage gegen die geopolitischen Spannungen im Nahen Osten abgewogen wurden. Insgesamt gab der Rohstoffindex im Oktober um 1,9% nach.

Wie haben sich die Verbraucherpreisindizes entwickelt?

Der Index für globale Staatsanleihen fiel um 3,7%, was die Unsicherheit über den Verlauf der globalen Zinssenkungszyklen unterstreicht. Dieser Trend spiegelt auch die Auswirkungen des starken US-Dollars wider. Anlegerinnen und Anleger sollten jedoch bedenken, dass der Beginn von Zinssenkungszyklen in der Vergangenheit in den folgenden Jahren oft zu erheblichen Erträgen an den Märkten für Staatsanleihen geführt hat.

In den USA deutete der VPI-Bericht (Verbraucherpreisindex) vom September darauf hin, dass die Inflation weniger stark als erwartet zurückgegangen ist. Der Gesamt-VPI stieg im Monatsvergleich um 0,2% und im Jahresvergleich um 2,4%, was den langsamsten jährlichen Anstieg seit Anfang 2021 darstellt. Die Kerninflation blieb jedoch mit 3,3% erhöht, was auf steigende Kosten für medizinische Versorgung, Autoversicherungen und Flugpreise zurückzuführen ist.

Nach der Zinssenkung der Fed um 50 Basispunkte (Bp) im September verdeutlichten die hartnäckigen Kerninflationszahlen die Herausforderung, vor der die politischen Entscheidungsträger in den USA stehen, wenn sie ihr doppeltes Mandat erfüllen wollen, einen soliden Arbeitsmarkt neben der Preisstabilität aufrechtzuerhalten. Für November und möglicherweise Dezember werden nach wie vor Zinssenkungen erwartet, aber ein starker Arbeitsmarkt und eine robuste Inflation haben die Wahrscheinlichkeit einer Zinssenkung um 50 Basispunkte bei einer dieser Sitzungen verringert.

Die Abkühlung der Zinssenkungserwartungen und die Unsicherheit bei den Wahlen trieben die Renditen 2-jähriger und 10-jähriger Staatsanleihen auf über 4,0%. Insgesamt fielen US-Staatsanleihen im Monatsverlauf um 2,4%.

In Europa wurde die Gesamtinflation im September im Jahresvergleich auf 1,7% nach unten korrigiert (von vorläufigen 1,8%). Im Oktober stiegen die Werte jedoch im Jahresvergleich auf 2,0%, was jedoch hauptsächlich auf Energiebasiseffekte zurückzuführen war. Die Europäische Zentralbank (EZB) erkannte Anzeichen einer Abschwächung der wirtschaftlichen Dynamik in Europa, insbesondere im verarbeitenden Gewerbe, während im Dienstleistungssektor weiterhin Anzeichen einer soliden Nachfrage zu erkennen waren. Infolgedessen kündigte die EZB eine dritte Zinssenkung um 25 Basispunkte in diesem Jahr an, wodurch der Zinssatz für die Einlagefazilität auf 3,25% angehoben wurde. Dies entsprach den Erwartungen und unterstreicht den relativ vorhersehbareren Pfad der Zinssenkungen in Europa im Vergleich zu den USA.

Substanzwerte finden, Fallen vermeiden

Wirtschaftlicher Ausblick: Widerstandsfähigkeit bei Wachstum und Inflation

Oktober 2024 - Zu Jahresbeginn gingen die Markterwartungen von einer (1) Beschleunigung des globalen Wachstums und der Unternehmensgewinne, (2) einem Rückgang der Inflation und (3) massiven Zinssenkungen der Notenbanken aus. Durch den Zusatz einer gewissen Euphorie bezüglich künstlicher Intelligenz bestand die Hoffnung, dass eine neue und verbesserte Version des „Goldlöckchen“-Szenarios bevorstehe. Angesichts dieser Erwartung stiegen die Anleihen- und Aktienkurse rund um den Jahreswechsel stark an.

Dass sich alle drei Erwartungen gemeinsam erfüllen würden, schien zu schön, um wahr zu sein – und das bewahrheitete sich schließlich auch. Das Wachstum war widerstandsfähig, die Inflation aber auch. Diese Dynamik kam Risikoaktiva zugute und stellte andererseits die Staatsanleihenmärkte vor Probleme, da sich die Aussicht auf große Zinssenkungen in näherer Zukunft verschlechtert hat.

Entscheidend ist, dass wir davon ausgehen, dass dies für die Zentralbanken des Westens gut genug sein wird, auch wenn die Inflation im Jahresvergleich bei etwa 3% verharrt.

Zu Jahresbeginn gingen die Markterwartungen von einer (1) Beschleunigung des globalen Wachstums und der Unternehmensgewinne, (2) einem Rückgang der Inflation und (3) massiven Zinssenkungen der Notenbanken aus. Durch den Zusatz einer gewissen Euphorie bezüglich künstlicher Intelligenz bestand die Hoffnung, dass eine neue und verbesserte Version des „Goldlöckchen“-Szenarios bevorstehe. Angesichts dieser Erwartung stiegen die Anleihen- und Aktienkurse rund um den Jahreswechsel stark an.

Dass sich alle drei Erwartungen gemeinsam erfüllen würden, schien zu schön, um wahr zu sein – und das bewahrheitete sich schließlich auch. Das Wachstum war widerstandsfähig, die Inflation aber auch. Diese Dynamik kam Risikoaktiva zugute und stellte andererseits die Staatsanleihenmärkte vor Probleme, da sich die Aussicht auf große Zinssenkungen in näherer Zukunft verschlechtert hat.

Breitere Wachstumsbasis

Das globale Wachstum sollte in den bevorstehenden 12 Monaten stabil sein, wenngleich sich seine geografische Zusammensetzung ändern dürfte.

Der Zuckerrausch der US-Konsumenten flaut ab, weil die direkten Finanzspritzen für Privathaushalte und Sparguthaben aus der Pandemie kleiner werden. Höhere Zinssätze wirken sich nicht auf die Eigenheimbesitzer aus, weil sie bei ihren Hypotheken die Zinsen auf den Tiefstständen vor der Pandemie fixiert haben. Die Kosten für ungesicherte Kreditvergaben werden aber langsam schmerzhaft.

Eine gewisse Abkühlung des Wachstums ist zu begrüßen, da die US-Konjunktur im letzten Jahr definitiv überhitzt war. Volkswirtschaften haben jedoch die unangenehme Neigung, von „zu heiß“ direkt in „zu kalt“ überzugehen. Weiche Landungen gibt es selten. Bis jetzt deutet aber nichts darauf hin, dass Probleme bevorstünden. Die Bilanzen der Unternehmen sind stark, so dass eine moderate Verlangsamung des Wachstums wahrscheinlich nicht zu einem Arbeitsplatzabbau führen wird, weshalb der Arbeitsmarkt weiter zur Konsumstärke in den USA beitragen kann.

Die eine Bilanz, die in den USA deutlich weniger gesund aussieht, ist die der Regierung. Tatsächlich ist ein Teil der Widerstandsfähigkeit der US-Wirtschaft sicherlich dem gewaltigen Staatsdefizit von 6% zu verdanken. Ein derartiges Defizit hat es in einer Phase mit beispiellos geringer Arbeitslosigkeit noch nie gegeben.

Einkaufsmanagerindex für Eurozone steigt, Deutschland bremst

Frankfurt, 22.02.2024 - Die Stabilisierung des Dienstleistungssektors hat einige Probleme des verarbeitenden Gewerbes in der Eurozone ausgeglichen. Vor allem die Produktion in Deutschland schwächelt aber. 

In der Eurozone ging die Wirtschaftstätigkeit im Februar so langsam zurück wie seit acht Monaten nicht mehr, wie aus den heute von S&P Global vorgelegten vorläufigen PMI-Erhebungen hervorgeht. Die Stabilisierung der Produktion im Dienstleistungssektor glich einen weiteren starken Rückgang im verarbeitenden Gewerbe aus.

Der Index stieg von 47,9 im Januar auf 48,9 im Februar (leicht höher als der FacSet-Konsens). 50 ist die Trennlinie zwischen Expansion und Kontraktion.

Von S&P heißt es: "Obwohl die Produktion den neunten Monat in Folge zurückging, war der Rückgang im Februar der geringste seit Juni letzten Jahres. Während die jüngsten Zahlen darauf hindeuten, dass die stärkste Schrumpfung in der Eurozone seit 2013 (wenn man die ersten Monate der Pandemie ausklammert) bis ins Jahr 2024 anhält, gibt es im ersten Quartal Anzeichen für eine Abschwächung des Rückgangs."

Die Zahlen sind in der Eurozone weiterhin sehr unterschiedlich nach Sektoren. Die Produktion des verarbeitenden Gewerbes fiel den elften Monat in Folge auf 46,2, was eine Beschleunigung des Rückgangs nach einer Abschwächung im Januar (46,6) bedeutet. Im Gegensatz dazu stabilisierte sich die Konjunktur im Dienstleistungssektor bei 50 (etwas höher als im Januar), nachdem sie sich sechs Monate lang kontinuierlich verschlechtert hatte.

Deutschland hinkt der Eurozone hinterher

Aufgeschlüsselt nach Ländern standen einer sich verschärfenden Schrumpfung in Deutschland und einem anhaltenden Produktionsrückgang in Frankreich ein schnelleres Wachstum in der übrigen Region gegenüber. In Deutschland ging die Produktion den achten Monat in Folge zurück, und zwar mit der höchsten Rate seit Oktober letzten Jahres. Auch in Frankreich ging die Produktion zurück, allerdings mit der geringsten verzeichneten Rate seit Beginn des Abschwungs im Juni letzten Jahres.

Der Rest der Eurozone meldete dagegen den zweiten Monat in Folge einen Produktionsanstieg, nachdem er zuvor fünf Monate lang rückläufig gewesen war. Dies ist die größte monatliche Verbesserung seit Mai letzten Jahres. Das Wachstum des Dienstleistungssektors hat sich beschleunigt, und das verarbeitende Gewerbe hat sich fast stabilisiert.

Auch das Vertrauen hat sich verbessert und ist auf ein 10-Monats-Hoch gestiegen. Dies ermutigt die Unternehmen, den Personalbestand so schnell zu erhöhen wie seit Juli letzten Jahres nicht mehr, was darauf hindeutet, dass sich der Abschwung in der Eurozone abschwächt.

Wird die EZB die Zinssätze senken?

Laut Michael Field, Marktstratege für Europa bei Morningstar, haben die Flash-PMIs heute zwei Dinge bestätigt:

- Die Erwartungen in Europa sind niedrig.
- Das Bild ist immer noch gemischt.

"Die PMIs des verarbeitenden Gewerbes in Europa sind im Februar gesunken. Angesichts hoher Energiepreise und eines relativ angespannten Arbeitsmarktes ist es schwer vorstellbar, dass sich dieser Trend in nächster Zeit wesentlich verbessert", so Field.

"Die Dienstleistungs-PMIs waren vielversprechender und stiegen zum ersten Mal seit Sommer 2023 wieder auf 50, was über den Erwartungen der Ökonomen lag.

"Alles in allem bleibt die europäische Wirtschaft jedoch schwach, und es bleibt abzuwarten, ob sich dies in raschen Zinssenkungen der EZB niederschlägt. 

Auf jeden Fall steht die EZB unter wachsendem Druck, an dieser Front tätig zu werden", so Field abschließend.

Die europäische ETF-Branche erreichte Ende 2023 ein Rekordvermögen von 1,64 Billionen Euro, ein Plus von 24% im Vergleich zum Vorjahr. Einen wichtigen Anteil an dieser Bilanz haben Anleger, die 143,9 Milliarden Euro in börsennotierte Fonds und ETCs (Exchange Traded Commodities) geflossen sind.

Daten von Morningstar zeigen, dass die Nettozuflüsse im Jahresvergleich um 80% gestiegen sind, was 2023 zum insgesamt zweitbesten Jahr seit Verfügbarkeit von Zeitreihen macht. In den USA "überholte" das ETF-Vermögen das aktiv verwaltete Fondsvermögen erstmals.  Die passiven ETF-Strategien vereinten ein Vermögen in Höhe von 13,3 Billionen US-Dollar auf sich, während das aktive Pendant auf 13,2 Billionen USD kam.

Die ETF-Branche wächst jedoch nicht nur, sie verändert sich auch. Einer der jüngsten Trends sind aktive ETFs, die in Europa noch eine Nische darstellen, in den USA jedoch in den letzten Jahren zu Lasten anderer Strategien wie Smart Betas stark an Popularität gewonnen haben. Auch andere Typen wie Alternative-ETFs tauchen auf dem Markt auf.

Wird 2024 ein weiteres Rekordjahr für ETFs?

Stuttgart, 15.01.2024 - Indexfonds werden unter europäischen Anlegern immer beliebter: Inzwischen machen ETFS mehr 25% des verwalteten Vermögens in Europa aus. Das ist eine Verdopplung im Vergleich zu 2013.

 

Die Richtung scheint daher zur Entwicklung ausgefeilterer Instrumente zu gehen, die mehr leisten, als einfach einen Index passiv nachzubilden. Die Folge dürften steigende Kosten für den Anleger (und höhere Gewinnmargen für ETF-Anbieter) sein. 

Es dürfte sich aber hier nicht um einen Erdrutsch handeln, sondern eher um minimale Verschiebungen, erwarten Morningstar-Analysten. Aber sie könnten eine Umkehr des langen Trends rückläufiger Gebühren darstellen: in den USA sind die Gebühren von ihrem  Höchststand im Jahr 2009 bisher um 56% gesunken. Ist damit das Ende der Fahnenstange erreicht? 

Außerdem stellt sich die Frage, ob neue ETF-Typen in der Lage sein werden, Anleger zu gewinnen. Bei aktiven ETFs ändert sich schließlich nicht nur das Produkt, sondern auch die Art und Weise, wie der ETF konzipiert wird. 

In Europa zeigt sich zudem ein Trend hin zu Anleihe-ETFs. Sie hinkten in der Vergangenheit der Entwicklung von Aktien-ETFs hinterher. Doch aktuelle Daten deuten darauf hin, dass sich dies ändern könnte.

Verfügungsunterlassungs-vereinbarung 

Stuttgart, 20.12.2023 - Bei der Gestaltung von Vermögensnachfolgen gibt es Situationen, bei denen sich alle Seiten einigen, Immobilien erst später übergehen zu lassen, z.B. erst nach einem Erbfall. Bis dahin soll aber verhindert werden, dass die Immobilie absprachewidrig anderen übertragen wird. Einen Schutz hierfür bieten „Verfügungsunterlassungsvereinbarungen“. Wo diese nützen und was hierbei zu beachten ist, wird nachfolgend dargestellt.

Anwendung in einer letztwilligen Verfügung

Eine Verfügungsunterlassung kann auch testamentarisch angeordnet werden: Der Erblasser kann einen Erben oder Vermächtnisnehmer durch ein (Unter-)Vermächtnis verpflichten, Verfügungen über einen Nachlassgegenstand zu unterlassen (ein sog. „Verfügungsunterlassungsvermächtnis“). Ebenso wie bei der Verfügungsunterlassungsvereinbarung hat der hieraus Begünstigte dann einen Unterlassungsanspruch gegen den hiermit verpflichteten Erben oder Vermächtnisnehmer, über die betroffenen Assets nicht zu verfügen. Alles Vorstehende gilt im Wesentlichen auch für ein solches Vermächtnis: Diese Pflicht führt bei Verletzung zu einem Schadensersatzanspruch, auch kann es weitergehende Absicherungen durch Vertragsstrafen geben, z.B. ein dann vorab zu erfüllendes (also aufschiebend bedingtes) Vermächtnis über das Zugewiesene (s.u.); beim Alleinerben droht „Konfusion“ von Anspruch und Schuld usw. 

Eine Sicherung durch Vormerkung ist nicht möglich. Auch hier bietet sich eine Absicherung durch eine Regelung an, die bei Verstößen gegen das Gebot, nicht zu verfügen, zur sofortigen Vermächtniserfüllung führt. Dieser Anspruch wäre wiederum durch Vormerkung im Grundbuch schutzfähig, allerdings erst nach dem Erbfall, was dann gleichwohl Sinn macht für die Zeit zwischen dem ersten und zweiten Erbfall von Eheleuten. Sinnvoll erscheint diese Gestaltung z.B. dann, wenn der Erblasser Vermögenswerte zunächst einer Zwischenperson zukommen lässt (etwa dem Ehegatten), aber sicherstellen möchte, dass ein späterer Übergang auf einen bestimmten Empfänger (z.B. ein Kind) gewährleistet ist. Alternativ käme hierfür zwar auch eine Vor- und Nacherbschaft in Betracht, mitunter ist die Rolle des „Erben“ jedoch anderen Personen zugedacht und es gilt, ein Vermächtnis zu schützen. Bei diesem können Verfügungen über eine Immobilie nicht verhindert werden. Ein bloßes Vorund Nachvermächtnis oder ein Herausgabevermächtnis wären daher nicht Schutz genug, so dass ein Verfügungsunterlassungsvermächtnis verbunden mit einem aufschiebend bedingten Sachvermächtnis den Schutz des Bedachten verbessern würde. 

Die Lösung der Nachfolge in familiären Unternehmen muss viele Ziele erfüllen: Zum einen die gesicherte Fortführung des Unternehmens, zum anderen die Absicherung der Hinterbliebenen. Eine stille Gesellschaft kann beides erreichen: Den Übergang des Unternehmens allein auf einen Nachfolger und die Absicherung der Hinterbliebenen durch eine stille Beteiligung am Erfolg des Unternehmens. 

Die stille Gesellschaft als Gestaltungsinstrument

Freiburg, 14.11.2023 - Mit einer „stillen Gesellschaft“ können Nachfolger indirekt an einem Unternehmen beteiligt werden: Sie erhalten keine Gesellschaftsanteile, sondern – je nach Ausgestaltung – Gewinnanteile oder Einflussmöglichkeiten. Dies kann helfen, Nachfolger an das Unternehmen heranzuführen und Familienmitglieder zu versorgen, die für das Unternehmen nicht nach außen treten sollen.

Eine stille Gesellschaft ist ein schuldrechtlicher Vertrag zwischen einem Unternehmer (Einzelkaufmann) bzw. einem Unternehmen (Gesellschaft) und dem stillen Gesellschafter. Darin kann weitgehend frei festgelegt werden, inwieweit der „Stille“ am Gewinn und Verlust beteiligt wird und ob er Einflussmöglichkeiten hat oder nicht. Die stille Beteiligung ist also eine mittelbare Unternehmensbeteiligung, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zwischen Unternehmen und Beteiligtem. Eine Teilnahme am Rechtsverkehr erfolgt dabei gerade nicht (sie ist daher „still“). Dies hat folgenden Vorteil: Der „Stille“ erscheint nicht nach außen, er hemmt den Nachfolger also nicht so, wie ein Mitgesellschafter. Nachstehend werden vorteilhafte Anwendungsfelder und deren Umsetzung aufgezeigt.

Berechnen Sie ihre eigene Inflation

München, 10.10.2023 - Zugegeben, so richtig und 100%ig genau lässt sich das nicht machen. Aber dieser Rechner soll ein Gefühl dafür geben, wie es denn tatsächlich um ihre Kapitalkraft bestellt ist und in welcher Höhe potentiell ein Risiko besteht. Probieren Sie es doch einfach einmal aus. Wenn es Ihnen langfristig wichtig ist, Ihr Kapital nachhaltig zu sichern, kommen Sie auf uns und wir unterstützen Sie mit finanzplanerischer Expertise um auch in Krisenzeiten gut aufgestellt zu sein.

Mindestens zwei Millionen altersgerechte Wohnungen zu wenig

Stuttgart, 23.08.2023 - In Deutschland fehlt es an altersgerechtem Wohnraum. Laut einer aktuellen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) gibt es insgesamt zwei Millionen entsprechende Wohnungen zu wenig. Besonders groß ist die Lücke in Thüringen, Hessen und Sachsen.

Für zwei von drei Haushalten, die auf altersgerechten Wohnraum angewiesen sind, gibt es derzeit keine angemessene Wohnung, zeigt eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Besonders schlecht sieht es in Thüringen, Hessen und Sachsen aus. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher ausfallen.

Die Bevölkerung in Deutschland wird immer älter. Zugleich wächst die Anzahl von Menschen, die körperlich eingeschränkt sind. Wie eine IW-Studie auf Grundlage neuer Mikrozensus-Daten zeigt, waren es im Jahr 2022 gut drei Millionen Haushalte, in denen mobilitätseingeschränkte Menschen lebten. Wie das IW dazu erläutert, sind damit alle Haushalte gemeint, in denen Menschen wegen Krankheit oder Alter nur eingeschränkt beweglich sind. IW-Schätzungen zufolge dürfte sich diese Gruppe bis zum Jahr 2035 auf 3,7 Millionen Haushalte vergrößern.

1,2 Millionen barrierereduzierte Wohnungen im Jahr 2022

Doch das Angebot an seniorengerechten Wohnungen ist zu gering. So gab es im Jahr 2022 nur etwa 1,2 Millionen sogenannte barrierereduzierte Wohnungen – also ohne Stufen und mit ebenerdigen Duschen ausgestattet. Bezieht man laut IW nur Wohnungen ein, die zudem besonders große Räume und Flure haben, sinkt die Zahl sogar auf eine Million Wohnungen. Unterm Strich ergibt dies eine Versorgungslücke von bis zu zwei Millionen altersgerechten Wohnungen.

Größter Mangel in Thüringen, Hessen und Sachsen

In Thüringen ist die Lücke am größten: Wie die IW-Studie zeigt, kann von 100 Haushalten, die eine barrierearme Wohnung bräuchten, gerade einmal der Bedarf von 16 gedeckt werden. In Hessen und Sachsen gibt es nicht einmal für jeden fünften Haushalt ein passendes Wohnangebot. Besser sieht es für Menschen in Brandenburg aus: Hier bekommen drei von vier Haushalten mit entsprechendem Bedarf eine adäquate Wohnung. Allerdings bleibt auch hier eine Unterversorgung, so das IW.

Tatsächliche Versorgungslücke höher

Hinzu kommt die Konkurrenz um den knappen barrierearmen Wohnraum. Schließlich sind die oft großzügig geschnittenen Wohnungen auch bei anderen Haushalten ohne mobilitätseingeschränkte Personen begehrt. Laut IW liegt die tatsächliche Versorgungslücke deshalb deutlich höher.

„Beim altersgerechten Wohnen rollt die nächste Krise auf uns zu und trifft uns fast unvorbereitet“, erklärt IW-Immobilienexperte Philipp Deschermeier. Infolge des demografischen Wandels werde sich die Entwicklung ab 2025 beschleunigen. „Wegen der langen Vorlaufzeit bei Planung und Bau brauchen wir Antworten besser heute als morgen. Die Bundesregierung muss den altersgerechten Umbau und den Neubau viel stärker fördern und erleichtern“.

Eigentumsförderung für Familien: Änderung geplant

Frankfurt, 16.07.2023 - Im Juni ist das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) an den Start gegangen. Das Bundesbauministerium hat nach zwei Monaten eine erste Bilanz gezogen – und die fällt ernüchternd aus. Daraufhin hat das Ministerium eine Anpassung der Förderkonditionen angekündigt.

Im Rahmen des Programms „Wohneigentum für Familien“ (WEF) können Familien mit kleinen und mittleren Einkommen zinsverbilligte Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten. Die Förderung ist Anfang Juni gestartet und will Familien mit kleinen und mittleren Einkommen bei der Bildung von Wohneigentum unterstützen. Für das Programm stehen bis zu 350 Mio. bereit.

Bereits im Juli hatte sich anhand der Anträge gezeigt, dass der Start eher schleppend verlaufen ist. Der Abgeordnete Jan-Marco Luczak, Sprecher für Bauen und Wohnen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, wollte im Rahmen einer Schriftlich Frage wissen, in welchem Umfang die neue Förderung bislang abgerufen wurde. Daraufhin hatte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) mitgeteilt, dass zum Stichtag 30.06.2023 erst 31 Anträge bewilligt wurden.

Bilanz nach zwei Monaten: 99 Anträge bewilligt

Nach zwei Monaten hat das Bundesbauministerium Bilanz gezogen. „Kreditgeschäfte im Privatkundenbereich brauchen mitunter mehrere Wochen, um zum Abschluss zu kommen, da Planung, Beratung und Prüfung der jeweiligen Umstände einige Zeit in Anspruch nehmen. Gleichwohl entwickelt sich das Förderprogramm mit 104 eingereichten und 99 bewilligten Anträgen seit Anfang Juni nicht so gut, wie es von uns beabsichtigt war“, teilte Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in einer Pressemitteilung vom 10.08.2023 mit.

Förderbedingungen sollen angepasst werden

Angesichts der geringen Resonanz hat das Bundesbauministerium Anpassungen angekündigt. „Wir werden uns deshalb zeitnah mit der KfW zusammensetzen, um konkrete Veränderungen an den Programmbedingungen vorzunehmen und das Programm somit attraktiver zu gestalten. Denn unser Ziel ist klar: Wir wollen möglichst viele Familien bei der Bildung von Wohneigentum unterstützen“, so Bösinger.

Pflegetagegeld-Versicherer: Qualitätsniveau sinkt

Stuttgart, 29.06.2023 - Die stationäre Pflege wird hierzulande immer teurer, eine private Pflegeabsicherung federt dieses Risiko ab. Doch welches Qualitätsniveau herrscht in der Tariflandschaft? Das Analysehaus MORGEN & MORGEN hat in zwei parallelen Ratings die Pflegetagegeld- und Pflegerententarife unter die Lupe genommen – und dabei eine Trendumkehr festgestellt.

Während die Angebotsdynamik im Markt bei Pflegetagegeldversicherungen weiterhin hoch bleibt, herrscht bei Pflegerententarifen praktisch Stillstand. Allerdings: Das Qualitätsniveau unter den Pflegetagegeldpolicen hat sich innerhalb der letzten zwölf Monate deutlich verschlechtert. Das ist das Ergebnis des aktuellen Ratings von Pflegetagegeld- und Pflegerentenversicherungen aus dem Analysehaus MORGEN & MORGEN (M&M).

Stationäre Pflege wird immer teurer

Dabei wird die Pflege in Deutschland angesichts der Preissteigerungen in den Pflegeheimen immer teurer. So ist die finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen in der stationären Pflege 2023 erneut angestiegen. Der Eigenanteil beträgt im ersten Aufenthaltsjahr laut Zahlen des Verbandes der Ersatzkrankenkassen mittlerweile 2.548 Euro, was einem Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr um fast 16% entspricht (AssCompact berichtete). Wollen Menschen also keine allzu großen Lücken in ihrer Pflegeabsicherung riskieren, ist trotz der jüngsten Änderungen durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (AssCompact berichtete) eine private Pflegeabsicherung das Mittel der Wahl.

Trendumkehr bei Pflegetagegeldtarifen

Laut den M&M-Analysten haben die Anbieter auf diese Entwicklungen in den zurückliegenden zwölf Monaten entsprechend reagiert. „Das zeigt sich insbesondere bei der Anpassung der Pflegetagegelder mit zahlreichen neuen Tarifen und Bedingungsständen“, erläutert Thorsten Bohrmann, Senior Versicherungsanalyst bei M&M.

Nicht immer allerdings kann das unabhängige Analysehaus dabei eine positive Veränderung feststellen. In diesem Jahrgang des Ratings ist nämlich erstmals ein deutlicher Abwärtstrend in der Sterneverteilung des M&M Ratings Pflegetagegeld festzustellen. Diese Trendumkehr läge aber nicht an einer Verschärfung der Ratingfragen, wie M&M per Pressemitteilung betont. Vielmehr seien dafür teilweise deutliche Einschränkungen bei den Leistungsbedingungen ursächlich, was nicht im Interesse der Versicherungsnehmer sei und sich daher im Rating entsprechend niederschlage.

Immobilienpreise in Großstädten bis zu 17% unter Allzeithoch

München, 10.05.2023 - Das Immobilienportal immowelt hat die aktuellen Kaufpreise für Immobilien in ausgewählten Großstädten mit dem jeweiligen Höchststand verglichen. Demnach sind die Preise in allen untersuchten Städten niedriger als Anfang 2022 – in der Spitze fast 17%.

Momentan bewegen sich die Preise für Immobilien auf einem deutlich niedrigeren Niveau als noch vor eineinhalb Jahren. In der Spitze beläuft sich der Rückgang auf 16,9%. Die Kosten für eine 75-Quadratmeter-Wohnung haben seit dem vergangenen Jahr mancherorts um mehrere 10.000 Euro nachgegeben.

„Nach einer lang anhaltenden Phase steigender Immobilienpreise in deutschen Großstädten sind die Preise seit Anfang 2022 spürbar gesunken. Allerdings zeigen die Preiskurven zuletzt wieder leicht nach oben. Für Käufer könnte daher jetzt der optimale Zeitpunkt für den Erwerb einer Immobilie gekommen sein“, erklärt Felix Kusch, Geschäftsführer von immowelt. Die momentan verhaltene Nachfrage komme den Immobilienkäufern ebenfalls zugute, da im Gegensatz zu früheren Zeiten Spielraum für Preisverhandlungen bestehen würden, so Kusch weiter.

München mit Rückgang gegenüber Allzeithoch um 10%

München bleibt die teuerste Stadt der Republik. Doch auch in der Isarmetropole lässt beim Immobilienkauf im Vergleich zu früher Geld sparen. Der Preis für eine 75-Quadratmeter-Wohnung beträgt im Schnitt 638.000 Euro. Gegenüber dem Allzeithoch im April 2022 sind dies 77.000 Euro oder 10,8% weniger. Auch in Hamburg kommen Interessenten nun deutlich günstiger weg. In der Hansestadt haben die Preise für Immobilien im Vergleich zum Vorjahr um 7,2% nachgegeben. Der Preis für eine 75-Quadratmeter-Wohnung liegt bei 469.000 Euro. 2022 waren es noch 36.000 Euro mehr. In Frankfurt am Main und Köln ist ebenfalls ein hoher Preisrückgang zu beobachten von 9,0 Prozent bzw. 9,7%. Dies bedeutet für potenzielle Käufer Einsparungen von über 43.000 Euro bzw. rund 40.000 Euro.

Hannover mit größter Differenz zum Höchststand

Die prozentual höchste Einsparmöglichkeiten verzeichnet laut immowelt-Analyse Hannover: Hier verringerten sich die Preise gegenüber dem Allzeithoch um 16,9%. Konkret bedeutet dies eine Reduzierung von 307.000 Euro auf 255.000 Euro für eine 75-Quadratmeter-Wohnung. Somit sparen Käufer im Vergleich zum Höchstwert im März vergangenen Jahres 52.000 Euro.

Einen vergleichbaren Preisrückgang weist Dresden auf mit einem Minus von 13,0%. Mit 192.000 Euro ist das Preisniveau für eine durchschnittliche Wohnung in Dresden aber deutlich niedriger als in Hannover. 

Einen prozentual hohen Preisrückgang haben die Experten von immowelt außerdem für Bremen (–11,6%), Stuttgart (–11,1%) und Düsseldorf (–9,6%) ermittelt.

Stagnation der Preise in der Hauptstadt

Anders ist die Situation in Berlin. Die Differenz zwischen aktuellen Preisen und Höchststand beträgt in der Hauptstadt 3,3%. Das ist der niedrigste Wert aller untersuchten Städte. Als Ursache für den geringen Rückgang führt immowelt die für eine Hauptstadt vergleichsweise niedrigen Immobilienpreise an. Diese würden Berlin vor allem für ausländische Investoren nach wie vor interessant machen. Die Kosten für eine 75-Quadratmeter-Wohnung in Berlin haben sich seit dem Allzeithoch im Juli 2022 um 13.000 Euro verringert. Potenzielle Käufer müssen nun 384.000 Euro für eine 75 m2 große Wohnung ausgeben. Ebenfalls gering fällt der Rückgang in Leipzig aus. Hier ist der durchschnittliche Kaufpreis um 4,2% gesunken – von 196.000 Euro im März 2022 auf aktuell 188.000 Euro. 

Stuttgart, 27.04.2023

Was ist eine Core-Satellite-Strategie? 

Eine Core-Satellite-Strategie ist eine einfache Möglichkeit, stärkere Portfolios aufzubauen. Die Basis bilden breit gestreute Kernanlagen. Zusätzlich werden kleinere Anteile risikoreicherer Satellitenfonds beigemischt.

Was sind Kernanlagen?  

Kernanlagen (Core) bilden das Fundament eines robusten Portfolios. Das Ziel der Kernanlagen ist, stabile langfristige Ertragschancen zu bieten. Typischerweise sind sie sehr breit gestreut, können in unterschiedlichen Marktphasen flexibel agieren und kombinieren unterschiedliche Anlageklassen – so wie beispielsweise eine intelligente Mischung an optimierten ETFs.

Starker Kern und zusätzliche Chancen

Vorteile einer Core-Satellite-Strategie

Die Kombination von Kern- und Satellitenanlagen ermöglicht, das Risiko zu streuen. Der größere Kern sollte für Stabilität sorgen – besonders in Abschwungphasen. Die Satellitenfonds bieten vor allem in Zeiten positiver Marktentwicklung die Chance auf zusätzliche Erträge.

Was sind Satellitenbausteine? 

Satellitenanlagen bestehen aus mehreren, oft aus taktischen Gründen ausgewählten Anlagen. Dies können zum Beispiel Aktienfonds aus Asien oder auch für bestimmte Sektoren sein. Satellitenanlagen bieten die Chance auf höheres Ertragspotenzial. Da sie aber risikoreicher sind, ist ihr Anteil am Portfolio deutlich kleiner als das der Kernanlagen.

Alles über ESG

Was ist ESG?

ESG bedeutet die Nutzung von Faktoren rund um Umwelt (Environment, E), Soziales (Social, S) und Unternehmensführung (Governance, G) als Grundlage für Anlageentscheidungen

Um nachhaltig anzulegen, ist es wichtig, das Thema grundlegend zu verstehen.

69% der Privatanlegerinnen und -anleger sind an nachhaltiger Geldanlage interessiert.

Aber nur 10% legen auch in Fonds mit Nachhaltigkeitskriterien an

 

7 Grundlagen, die man kennen sollte

1) Nachhaltigkeit ist sowohl für Konsumentinnen und Konsumenten als auch in der öffentlichen Wahrnehmung ein wichtiges Thema.

Warum ist das wichtig?

Insgesamt haben sich über 80 Länder – auf die 75% der weltweiten Treibhausgasemissionen entfallen – ehrgeizige Netto-Null-Emissionsziele für die kommenden Jahrzehnte gesetzt.

2) Die Politik setzt ökologische und soziale Ziele.

Die Regierungen der weltweit größten Treibhausgas (THG)- Verursacher streben eine klimaneutrale Zukunft an, in der Emissionen reduziert oder ausgeglichen werden.

Insgesamt haben rund 60 Länder und Regionen, die mehr als die Hälfte der globalen THG-Emissionen verursachen, für die kommenden Jahrzehnte ambitionierte Netto-Null-Emissionsziele zur Klimaneutralität eingeführt.

3) Der Trend zur Nachhaltigkeit kann Verlierer hervorbringen.

Um bis zum Jahr 2050 Klimaneutralität zu erreichen, muss der Anteil konventioneller Energien am globalen Energiemix deutlich sinken.

Die Verlagerung hin zu erneuerbaren Energien kann Industrien, die auf fossile Brennstoffe angewiesen sind, vor große Herausforderungen stellen. Glücklicherweise ist es für diese Unternehmen noch nicht zu spät, sich umzustellen.

4) Bei ESG geht es um mehr als das Klima – der Fokus auf Soziales und die Unternehmensführung nimmt ebenfalls zu.

Der jüngste Sprung in der Nennung sozialer Themen durch Unternehmen signalisiert ein steigendes Interesse und regulatorischen Druck.

5) ESG wirkt sich auf die Anlagelandschaft aus.


Auch die Nachfrage nach nachhaltigen Anleihen wächst dynamisch: in 2020 hat sich das Emissionsvolumen nachhaltiger Anleihen verdoppelt.

Nachhaltig anzulegen ist nicht auf Aktien beschränkt – Umwelt- und Sozialprojekte erhalten durch die Ausgabe nachhaltiger Anleihen weltweit verbesserten Zugang zu Finanzierung und Krediten.

6) ESG verändert, wohin das Geld der Anlegerinnen und Anleger fliesst.

7) Der Fokus auf Nachhaltigkeit schafft große Chancen für Unternehmen, die an der Spitze des Wandels stehen.

Milliardenbeträge fließen in die Energiewende. Nachhaltigkeit ist ein Treiber für Innovation und Veränderung und schafft dadurch Anlagechancen.

 

Neues Notvertretungsrecht für Ehegatten
Vorsorgevollmachten bleiben wichtig

Die Bundesregierung reformiert das Betreuungsrecht und erweitert unter anderem die Rechte der Ehepartner – Auch ohne Vollmacht können Eheleute künftig bei Notfällen über medizinische Leistungen entscheiden – Das Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB): Vorsorgeplanung ist wichtiger Bestandteil einer guten Finanzplanung. 

Frankfurt/Main, Januar 2023 – Der 1. Januar 2023 ist ein wichtiger Tag für viele betreute Menschen hierzulande. Denn dann tritt das reformierte Betreuungsrecht in Kraft. Die Neuregelungen wurden bereits im Frühjahr 2021 vom Bundestag mit dem "Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts" verabschiedet. Durch die Reform wird die rechtliche Betreuung umfassend modernisiert und das Selbstbestimmungsrecht von rund 1,3 Millionen in Betreuung lebenden Menschen wesentlich gestärkt.

„Im Rahmen des Gesetzes hat der Gesetzgeber auch das sogenannte Notvertretungsrecht für Ehegatten beschlossen“, erläutert Maximilian Kleyboldt, CFP®, Vorstandsmitglied im FPSB. Das bedeutet: Ein Ehegatte kann unter bestimmten Bedingungen für den Partner Entscheidungen der Gesundheitssorge treffen, wenn dieser infolge von Krankheit oder Unfall handlungs- oder entscheidungsunfähig ist.

„In Zukunft wird es somit möglich sein, dem Ehegatten beizustehen und schnell die notwendigen Hilfen in die Wege zu leiten, ohne sogleich den Weg über ein gerichtliches Betreuungsverfahren gehen zu müssen – auch dann, wenn zuvor keine Vorsorgevollmacht ausgestellt wurde“, erläutert Kleyboldt. Der vertretende Ehegatte ist somit berechtigt, in Untersuchungen, Heilbehandlungen oder bei ärztlichen Eingriffen einzuwilligen oder sie zu untersagen. 

 

Mehr Befugnisse für Ehepartner auch ohne Vollmacht

„Bislang gab es diese Möglichkeit ausdrücklich nur, wenn eine entsprechende Vorsorgeverfügung vorhanden war“, macht Kleyboldt deutlich. Ohne Vollmacht können Ehegatten nach altem Recht für ihren handlungsunfähigen Partner keine Entscheidungen bezüglich der Gesundheitssorge treffen, auch wenn die Lage noch so dramatisch beziehungsweise akut ist. „Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass viele Menschen seit jeher ganz selbstverständlich davon ausgehen, dass sie im Notfall medizinische Entscheidungen für ihren Partner treffen können“, sagt Kleyboldt, CFP®.

Insofern sei die Reform ein längst überfälliger Schritt, so Kleyboldt und fügt hinzu: „Besonders in der ersten Zeit nach einem Unfall oder einer plötzlich aufgetretenen schweren Krankheit bedeutet es für Betroffene und Angehörige eine große emotionale Belastung, wenn es erst eines gerichtlichen Verfahrens zur Betreuerbestellung bedarf, um dem Ehegatten auch in rechtlicher Hinsicht beistehen zu können.“ Das neue Notvertretungsrecht ist jedoch zeitlich befristet und auf 6 Monate beschränkt. 

Der künftige Paragraph 1358 des Bürgerlichen Gesetzbuches, in dem die gegenseitige Vertretung von Ehegatten oder Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge jetzt geregelt wird, sollte aus Sicht des erfahrenen Finanzplaners Kleyboldt jedoch nicht dazu führen, dass Vorsorgeverfügungen künftig vernachlässigt werden. Im Gegenteil: Zum einen beschränkt sich das neue Notvertretungsrecht für Ehegatten nur auf die Angelegenheiten der Gesundheitssorge und eng damit zusammenhängende Angelegenheiten. 

Vermögensfragen sind ausdrücklich nicht Inhalt der Reform. Zum anderen ist das Vertretungsrecht auf sechs Monate begrenzt. „Sollte außerdem in einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht eine andere Person als der Ehepartner als Vertreter bestimmt sein, geht diese vor. Das Notvertretungsrecht für Ehegatten überstimmt Vollmacht oder Verfügung nicht“, erläutert Kleyboldt.

 

Wichtige Entscheidungen nicht in fremde Hände legen

Der FPSB-Vorstand rät dazu, sich frühzeitig um Themen wie Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung und Testament zu kümmern. „Ein elementarer Bestandteil jeder Finanzplanung ist die Vorsorge für den Fall, dass man nicht mehr selbst seine Entscheidungen treffen kann“, so Kleyboldt, CFP®. Um die Interessen des Einzelnen und der Familie zu bewahren und diese nicht in fremde Hände legen zu müssen, bedarf es entsprechender Dokumente. 

„Mit den Vorsorgedokumenten legen alleine Sie als Verfasser fest, was Ihre Vertrauensperson für Sie regeln darf oder was nicht“, erläutert der FPSB-Vorstand. „Denken Sie in jeden Fall an die Angabe von Ersatzbevollmächtigten.“ Die Dokumente können in vielen Lebensbereichen sinnvoll sein – und sie können in jedem Alter notwendig werden, denn auch ein junger Mensch kann in die missliche Lage geraten, nicht mehr selbst entscheiden zu können. 

Auf der sicheren Seite sind Verbraucher, die die Dienste der vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals (CFP®) in Anspruch nehmen. Zur Vertretung in Immobilienangelegenheiten ist zwingend eine notarielle Vorsorgevollmacht zu beachten. Sie helfen, wenn nötig mit fachlicher Unterstützung von Notaren und Rechtsanwälten, die finanzielle Vorsorge für alle Eventualitäten aufzustellen.

Bei der Family Finance Group finden Sie ausschließlich Consultants die das höchste Qualitätssiegel CFP® tragen.

 

WAS IST EIN CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®?

Die internationale Qualitätsmarke des CFP®-Zertifikats wird in Deutschland seit 1997 verliehen. Mit dem Zertifikat werden Finanzdienstleister aber auch Personen aus den beratenden Berufen ausgezeichnet, die je nach Ausbildung, Erfahrung und ethischem Anspruch zur Spitze zählen.

Das Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. erfüllt somit eine wichtige Funktion in der Öffentlichkeit: Es zertifiziert die geeigneten Finanzplaner, überwacht deren ethisches Verhalten bei der Berufsausübung, hält das öffentlich zugängliche Register aller CFP®-Zertifikatsträger in Deutschland bereit und nimmt bei entsprechendem Nachweis der vorgeschriebenen Weiterbildung die Re-Zertifizierung vor. Das Financial Planning Standards Board Deutschland e. V. schafft somit Vertrauen für Kunden und einen messbaren Nutzen für Berater mit dem CFP®-Zertifikat.

Das Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. in Frankfurt ist der Verband der Financial Planner.

 

 

Was ändert sich zum Jahreswechsel 2022/2023 ?

Wir geben einen Überblick! Um Details zu den Gesetzgebungspaketen aufrufen zu können, sind die Änderungsgesetze mit Beiträgen in diesem Portal verlinkt, die weitere Informationen hierzu enthalten. Bei den dargestellten Regelungen handelt es sich um eine Auswahl.

Altersvorsorgeaufwendungen

Der vollständige Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG als Sonderausgaben wird bereits ab dem Jahr 2023 (statt erstmals im Jahr 2025) möglich sein. Diese Maßnahme soll in einem ersten Schritt dazu beigetragen, auf langfristige Sicht eine "doppelte Besteuerung" von Renten aus der Basisversorgung zu vermeiden. Die Umsetzung im Lohnsteuerabzugsverfahren erfolgt über die Aufhebung von § 39b Abs. 4 EStG. (§ 10 Abs. 3 Satz 6 EStG)

Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird an 2023 von bisher 1.200 EUR auf 1.230 EUR erhöht. (§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG)

Kinderfreibetrag/ Kindergeld

Der Kinderfreibetrag (§ 32 Abs. 6 Satz 1) wird für das Jahr 2023 auf 3.012 EUR je Elternteil erhöht. Zusätzlich zum Kinderfreibetrag gibt es für jeden Elternteil einen Freibetrag von 1.464 EUR für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes. Das Kindergeld beträgt ab dem 1.1.2023 für jedes Kind 250 EUR. Bisher lag das Kindergeld für das erste und zweite Kind bei jeweils 219 EUR, für das dritte Kind bei 225 EUR und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils bei 250 EUR. (§ 32 Abs. 6 Satz 1 EStG)

Häusliches Arbeitszimmer

Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit, können die Aufwendungen weiterhin in voller Höhe als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Die Aufwendungen sind in diesen Mittelpunktfällen auch dann abziehbar, wenn ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. 

Anstelle des Abzugs der tatsächlichen Aufwendungen ist nun auch ein pauschaler Abzug in Höhe von 1.260 EUR (Jahrespauschale) möglich. Muss die Tätigkeit nur tageweise in der häuslichen Wohnung ausgeübt werden, weil den Steuerpflichtigen an den übrigen Arbeitstagen ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, kommt ein Abzug der Aufwendungen nur über die Homeoffice-Pauschale in Betracht. (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG)

Homeoffice-Pauschale

Die sog. Homeoffice-Pauschale wird auf 6 EUR pro Tag angehoben. Außerdem wird sie dauerhaft entfristet und der maximale Abzugsbetrag von 600 EUR wird auf 1.260 EUR pro Jahr erhöht (Regierungsentwurf: 1.000 EUR). Der Höchstbetrag wird erreicht, wenn die Steuerpflichtigen die betriebliche oder berufliche Tätigkeit an 210 Tagen im Jahr am häuslichen Arbeitsplatz ausüben.

Der Abzug der Tagespauschale ist neben dem Abzug von Fahrtkosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte oder regelmäßiger Arbeitsstätte nur zulässig, wenn für die betriebliche oder berufliche Betätigung dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG)

Sanierungsmaßnahmen

Für sämtliche nach § 35c EStG geförderte energetischen Maßnahmen gibt es technische Mindestanforderungen, die in der energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV)  beschrieben sind. 

Diese wurde nun geändert mir der Folge, dass die Förderung von gasbetriebenen Wärmepumpen, Gasbrennwerttechnik und Gas-Hybridheizungen gestrichen wird. (§ 35c EStG)

Einkommensteuertarif

Zum 1.1.2023 erfolgt Anhebung des Grundfreibetrags auf 10.908 EUR. Die sog. Tarifeckwerte werden entsprechend der erwarteten Inflation nach rechts verschoben. Das bedeutet u. a., dass der Spitzensteuersatz 2023 ab 62.810 EUR statt bisher ab 58.597 EUR greifen wird. (§ 32a EStG)

Gebäude-AfA

Der lineare AfA-Satz wird für nach dem 31.12.2022 erstellte Wohngebäude neue Wohngebäude von 2 Prozent auf 3 Prozent angehoben. Die aus dem Ansatz des höheren pauschalen AfA-Satzes resultierende kürzere Abschreibungsdauer von 33 Jahren hat aber keinen Einfluss auf die Beurteilung der tatsächlichen Nutzungsdauer von Wohngebäuden. Diese wird regelmäßig auch mehr als 50 Jahre betragen.

Für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung für die Herstellung neuer Mietwohnungen in § 7b EStG werden die Voraussetzungen an die Wohnung an Effizienzvorgaben gekoppelt. Zudem werden die einzuhaltende Baukostenobergrenze und die maximal förderfähige Bemessungsgrundlage verändert. (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, § 7b EStG)

Sparer-Pauschbetrag

Der Sparerpauschbetrag steigt von 801 EUR bzw. 1.602 EUR bei Zusammenveranlagung auf 1.000 EUR bzw. 2.000 EUR an. Um die technische Umsetzung einfach zu gestalten, werden bereits erteilte Freistellungaufträge prozentual erhöht. (§ 20 Abs 9 EStG)

Immobilienbewertung

Im Bewertungsgesetz werden für Bewertungsstichtage ab dem 31.12.2022 das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke sowie die Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung angepasst.

Dabei soll sichergestellt werden, dass die von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte auf der Grundlage der ImmoWertV ermittelten, sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Modellkonformität weiterhin bei der Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer sachgerecht angewendet werden können.

Insbesondere werden dabei die Liegenschaftszinssätze (§ 188 Abs. 2 Satz 2 BewG) und die Wertzahlen für das Sachwertverfahren (§ 191 Satz 2 BewG i.V.m. Anlage 25 zum BewG) an das aktuelle Marktniveau angepasst. Die Anpassungen können insbesondere bei Übertragungen von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen zum Anstieg der Schenkung- und Erbschaftsteuer führen, soweit im Einzelfall das Sachwertverfahren einschlägig ist. Betroffen sind auch Mehrfamilienhäuser, bei denen regelmäßig der Ertragswert herangezogen wird.

Vorrangig ist hier jedoch immer das Vergleichswertverfahren anzuwenden, das im Wesentlichen auf Vergleichsfaktoren oder Vergleichspreisen der örtlich zuständigen Gutachterausschüsse basiert. Nur wenn keine Vergleichswerte vorliegen, ist nach § 182 Abs. 4 Nr. 1 BewG das Sachwertverfahren einschlägig.



VOLLMACHTEN & ERBFOLGE
ONLINE-WEBINAR

Termine: jeweils quartalsweise

Bei diesem Webinar beleuchten wir zwei wichtige Handlungsfelder:

General-/Vorsorgvollmacht

In der Praxis hören wir oft „Ich habe eine Bankvollmacht, das reicht“ oder “Ich habe schon ein Testament und meinen Ehepartner zum Alleinerben eingesetzt“. Um es vorwegzunehmen: eine Bankvollmacht wirkt nur gegenüber einer Bank, ein Testament trifft Regelungen für die Zeit nach dem Tod, wohingegen die thematisierten Dokumente des Vortrags Situationen der Gegenwart betreffen. Jeder kann aus heiterem Himmel in Situationen geraten kann, in denen er oder sie zwingend auf sachgerechte Vertretung in allen finanziellen und persönlichen Angelegenheiten angewiesen ist. 

Testament & Erbvertrag

„Nichts dem Zufall überlassen“ – denn erbrechtliche Sachverhalte sind häufig vielschichtig und komplex. Neben dem Erbrecht und den persönlichen Wünschen des Erblassers spielen steuerliche, familienrechtliche und gesellschaftsrechtliche Fragen eine maßgebende Rolle. Deshalb beleuchten wir an diesem Abend die wichtigsten Vollmachten des Alltags und zeigen die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Nachfolgeplanung auf. Veranschaulicht wird dies durch Fallbeispiele in den Bereichen Erbschaft, Vermächtnisse, Pflichtteilsansprüche und Schenkungen.

Durch den Abend führt Marc Cales, der als zertifizierter Finanz- und Nachfolgeplaner sowie Testamentsvollstrecker den Bereich bei der Family Finance Group verantwortet.

Im gemeinsamen Dialog mit Jonas Huber (Notare Huber & Käb, Esslingen) diskutieren wir die aktuellen Themen.

Gedämpfte Aktivität bei Immobilieninvestments

Im August wurden so wenige Transaktionen auf dem Immobilieninvestmentmarkt erfasst wie zuletzt im Oktober 2010. Bei verschiedenen Investorentypen herrscht Zurückhaltung. Versicherer und Pensionskassen kauften deutlich weniger an als vor Beginn des russischen Angriffskriegs.

Stuttgart, 09.09.2022 - Mit Blick auf die Entwicklung auf dem Immobilieninvestmentmarkt spricht der Immobiliendienstleister Savills von einer „Rolle rückwärts“. „War vor einem Monat zumindest am Kapitalmarkt noch eine gewisse Stabilisierung am Horizont zu erkennen, müssen die Marktteilnehmenden von dieser Hoffnung mittlerweile abrücken“, wie Savills mitteilt.

Im August wurden in Deutschland Gewerbe- und Wohnimmobilien für ca. 2,7 Mrd. Euro gehandelt, wobei rund 45% des Volumens nur fünf Transaktionen ausmachten. Zum Vergleich: In den vergangenen fünf Jahren betrug das durchschnittliche monatliche Transaktionsvolumen ca. 7,4 Mrd. Euro. Das rollierende Transaktionsvolumen der vergangenen zwölf Monate verringerte sich abermals und liegt nun für Gewerbe- und Wohnimmobilien insgesamt bei 110,9 Mrd. Euro, das sind 1,7% weniger als im Juli.

 

Investoren geben sich zurückhaltend

Die gedämpfte Transaktionsaktivität ist laut Savills auf eine verbreitete Zurückhaltung unter den verschiedenen Investorentypen zurückzuführen. Gegenüber den Halbjahresdurchschnitten der Jahre 2020 und 2021 erhöhten lediglich Staatsfonds und offene Publikumsfonds in den vergangenen sechs Monaten spürbar ihr Ankaufsvolumen von Gewerbeimmobilien. Anders sieht es bei den Versicherern und Pensionskassen aus. Sie kauften mit − 61% deutlich weniger an als noch vor Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Offene Spezialfonds mit −56%, Private-Equity-Fonds mit −38% und sonstige Fonds- und Asset-Manager mit −25% waren weit weniger kauffreudig.

Projektentwickler schraubten ihr Ankaufsvolumen vor diesem Hintergrund lediglich moderat herunter (−18% gegenüber dem Halbjahresmittel). Laut Savills sei dies erstaunlich, zumal Entwickler die aktuelle Gemengelage aus steigenden Baustoffpreisen und Fremdkapitalkosten bei zugleich rückläufigen Kaufpreisfaktoren besonders stark treffen würde. Womöglich würden einige eigenkapitalstarke Projektentwickler die jetzige Marktphase und den geringeren Bieterwettstreit nutzen, um sich ihre zukünftige Pipeline zu sichern.

CAPITAL MARKETS

Trotz turbulenter Märkte gerieten Anleger weltweit im ersten Halbjahr 2022 nicht in Panik, wie aus den neuesten Fundflow-Daten von Morningstar hervorgeht

Stuttgart, 05.08.2022 - Anleger bevorzugten 2021 Risikoanlagen und 2022 stellt bisher trotz der schwierigen Marktbedingungen keine vollständige Umkehr des Trends dar. Während Abflüsse in vielen Anlageklassen vorherrschen, war die Abflussrate im Vergleich zu früheren Volatilitätsperioden moderat. So gab es in keiner Anlageklasse Anzeichen einer „Kapitulation“, so die Grafik von Morningstar Direct mit der Übersicht der größten Fondsgesellschaft und deren verwalteten Vermögen.

Von taktischen Änderungen seitens der Anleger wird allgemein abgeraten - und die meisten Anleger folgen dem Rat und verzichten zu hektischen Portfolioanpassungen. Bei Model Portfolios und Target Date Funds erfolgt die Neugewichtung regelmäßig automatisch, da jede Strategie ihre festgelegte Anlagepolitik einhalten muss. Dies auch bei unseren Vermögensverwaltungsstrategien, die wir über unsere Portfoliomanager steuern.

 

Stuttgart, 10.05.2022 - Wer hätte das gedacht? Auf mehr als 7 Prozent kletterte die Inflation, angeheizt von massiven Energiepreissprüngen, hierzulande im Frühjahr 2022. Ähnlich hoch wie im März 2022 war die Jahresinflationsrate vor der Wiedervereinigung in den alten Bundesländern zuletzt im Herbst 1981, als infolge der Auswirkungen des Ersten Golfkrieges die Mineralölpreise ebenfalls deutlich stiegen. 

Das ist nur ein schwacher Trost. Verbraucher spüren die deutlich gestiegene Inflation derzeit vor allem beim Tanken und Heizen, aber auch an der Supermarktkasse. Doch auch die Sparer sind betroffen. Laut einer aktuellen Analyse der DZ Bank ist zwar das Geldvermögen der privaten Haushalte zuletzt auf ein Rekordhoch von 7,7 Billionen Euro gestiegen, doch der Großteil liegt weiterhin in kaum verzinslichen Anlageformen. So machen noch immer Bankeinlagen und Versicherungen mehr als zwei Drittel des Geldvermögens aus.

Einer repräsentativen Umfrage des Verbandes der Privaten Bausparkassen zufolge sparen die deutschen Verbraucher (42 Prozent) ihr Geld am liebsten auf dem Girokonto. Unverändert auf dem zweiten Platz liegt in der Gunst der Konsumenten das Sparbuch mit aktuell 35 Prozent. Auch wenn gegenüber älteren Umfragen dieser Prozentsatz sinkt, zeigen die Daten die Mentalität der Deutschen: Sicherheit vor Risiko.

Sparer werden doppelt bestraft
Doch in einem länger anhaltenden inflationären Umfeld wird das Vermögen extrem an Wert verlieren, und zwar in der Größenordnung von Inflation abzüglich Nominalzinsen. Da letztere in Europa noch immer negativ sind, werden Sparer doppelt bestraft. Das Vermögen schmilzt rasant.

Die Folge: Wer nicht gegensteuert und sein Geld in Teilen am Kapitalmarkt anlegt, wird das langfristig negativ zu spüren bekommen. Deutschen Verbrauchern muss bewusst werden, dass sie auch ohne Negativzinsen schon heute de facto für das Sparen bestraft werden.

Wie sich bereits ein geringer Inflationsanstieg langfristig erheblich auswirken kann, zeigt folgende Beispielrechnung: Wer etwa 10.000 Euro für zwölf Monate zu einem Zins von 0,1 Prozent anlegt, verliert bei einer Inflationsrate von nur 0,4 Prozent real 30 Euro. Bei einer Teuerungsrate von 1,5 Prozent läge der reale Verlust dagegen schon bei rund 140 Euro. Und bei einer Inflation von 5 Prozent sind es sogar 490 Euro in nur einem Jahr!

Die Inflation ist da – höchste Zeit zu handeln!

Runter vom Sparbuch und Girokonto
Doch die gute Nachricht lautet: Sparer können gegensteuern. Es gibt Anlage-Alternativen, die bei entsprechend langem Atem nicht nur die Inflation ausgleichen, sondern auch eine Realrendite abwerfen können. Dazu zählen Aktien ebenso wie Immobilien sowie andere Sachwerte. Aber auch inflationsgeschützte Anleihen können ein geeignetes Instrument sein.

Die Sicherheit der Geldanlage sollte stets im Kontext mit anderen Prämissen betrachtet werden. Aus diesem Grund sollten Verbraucher bei einer langfristigen Geldanlage auch höher rentierende Anlageformen wählen. Das Ziel der langfristigen Geldanlage sollte realer Kapitalerhalt sein, so dass das Vermögen nach Inflation, Steuern und Kosten nicht schrumpft. Für ein darüber hinaus gehendes Wachstum ist ebenfalls eine höhere Rendite erforderlich.

Einfluss auf Vermögensstruktur überprüfen
Die meisten Verbraucher sind allerdings überzeugt, mit ihren bisherigen Maßnahmen aus gesetzlicher Rente, Riester-Rente und betrieblicher Altersvorsorge ausreichend vorgesorgt zu haben. Aus unserem Beratungsalltag wissen wir jedoch, dass viele Sparer und Anleger den Kaufkraftverlust durch die Inflation nicht bedacht haben. Anleger sollten deshalb regelmäßig überprüfen, wie sich eine höhere Inflation auf ihre Vermögensstruktur auswirkt.

Solch ein regelmäßiger Status-quo der Finanzen ist gerade im aktuellen Umfeld dringend empfehlenswert. Viele Sparer haben in vielen ihrer Vorsorgeprodukte oftmals weder den Kaufkraftverlust durch die Inflation noch die durch die derzeitige Niedrigzinsphase womöglich unprofitable Entwicklung mancher Anlagen berücksichtigt.

Sparer müssen also umdenken: Eine höhere Rendite gibt es nur unter Inkaufnahme höherer Risiken. Das setzt einen professionellen Risikotest und ein intensives Beratungsgespräch voraus. Sinnvoll ist es deshalb, professionelle Unterstützung von CFP®-Zertifikatsträgern in Anspruch zu nehmen. Die Professionals verfügen über die anerkannt beste Ausbildung im Finanzbereich und haben die entsprechenden Kenntnisse und die notwendigen Tools zur Verfügung, um eine vollständige Bestandsaufnahme zu erarbeiten und Sparer und Anleger damit, individuell und unabhängig auf deren Bedürfnisse zugeschnitten, zu beraten.

 

Versicherungen in der Nachfolge

Finanzierung der Erbschaftssteuer in der Unternehmensnachfolgeplanung

Erbschaftsteuerrisiken trotz Unternehmensverschonungen 

Das Unternehmenserbschaftsteuergesetz ist komplex zu handhaben und offenbart nicht nur pandemie-, sondern auch konjunkturbedingte Schwächen. Nicht selten bleibt die begehrte Unternehmensverschonung – zumindest anteilig – verwehrt. Die Problematik betrifft grundsätzlich alle Ausgestaltungen der Verschonungsregelungen (§§ 13a, 13b, 13c, § 28 ErbStG). Dies gilt insbesondere für die sog. Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG, die für Großunternehmenserwerbe mit begünstigtem Betriebsvermögen oberhalb von 26 Mio. Euro Anwendung findet und oberhalb von 90 Mio. Euro der „letzte Anker“ der Unternehmensverschonungen darstellt. Häufig kann das angestrebte Ziel der Verschonung betrieblichen Vermögens in der Erbschaftsteuer aufgrund der gesetzlichen Regelungen von vornherein nicht erreicht oder aber muss in der sog. Nachsteuerperiode, im Lohnsummenüberwachungszeitraum oder in dem Überwachungszeitraum für die Verschonungsbedarfsprüfung rückwirkend versagt werden. Für Unternehmerfamilien stellt sich im Rahmen ihrer Nachfolgeplanung daher häufig die Frage, wie die Risiken einer drohenden Erbschaftsteuer finanziell abgesichert werden können.

Externe Finanzierung 

Erbschaftsteuerdarlehen als externe Finanzierungsquelle der Erbschaftsteuer werden regelmäßig daran scheitern, dass Kreditinstitute diese nicht oder allenfalls nur unter Stellung hoher Sicherheiten gewähren. Eine weitere Option stellen klassische Versicherungslösungen in Form der Risikotodesfallversicherung oder einer kapitalbildenden Lebensversicherung dar. Hierbei werden die Erben des Unternehmers klassischerweise als Bezugsberechtigte einer Lebensversicherung eingesetzt. Lebensversicherungen, die dann im Todesfall ausgezahlt werden, sind beim Bezugsberechtigten einkommen-steuerfrei zu vereinnahmen (insbesondere kein Anwendungsbereich des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Demgegenüber unterliegt der Bezugsberechtigte allerdings der Erbschaftsteuer, wenn er nicht selbst die laufenden oder einmaligen Prämien zuvor gezahlt hatte (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

Interne Finanzierung 

Verfügen die Erben bzw. Beschenkten über ausreichend eigenes Privatvermögen – möglichst in Form liquider Mittel bzw. liquiditätsnaher Vermögenswerte, kann ein Erbschaftsteuerrisiko im Fall der Fälle noch aus „eigener Tasche“ getragen werden. Denkbar sind aber auch familieninterne Finanzierungssysteme, bspw. in Form außerordentlicher Dividendenausschüttungen oder als Gesellschafter-Darlehen. Ob ein solcher betriebsinterner „Risikotopf“ in konjunkturellen Krisenzeiten mit ausreichend Liquidität gefüllt ist, bleibt jedoch fraglich. Daneben stößt ein solches Modell auch an gewisse ertrag- und erbschaftsteuerliche Grenzen.

So unterliegen Dividendenausschüttungen aus Kapitalgesellschaften allgemein der Abgeltungsteuer.

Gestaltungsideen mittels Versicherungslösung bei Großunternehmenserwerben  

Eine Gestaltungsidee besteht beispiels-weise darin, dass der Zahlungsschuldner der Erbschaftsteuer (z.B. Unternehmens-erbe) nicht auch gleichzeitig der Bezugsberechtigte der im Todesfall des Unternehmers auszuzahlenden Versicherungsleistung ist. Stattdessen fließt die Versicherungsleistung einer anderen natürlichen Person (z.B. der Ehepartnerin des verstorbenen Unternehmers) zu, die anschließend die Mittel in Form eines fremdüblichen Darlehens an den Unternehmenserben weitergibt. Schädliches verfügbares Vermögen besteht insoweit nicht. Hierbei ist insbesondere sicherzustellen, dass die Versicherungsleistung erbschafts-steuerbefreit (z.B. im Rahmen der fiktiven Ausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG) erworben wird.

Immobilien und Steuern

Immobilieninvestment: Betrieb von Photovoltaik-Anlagen 

Stuttgart, 20.02.2022 - Trotz sinkender Einspeise-vergütungen kann die Errichtung einer Photovoltaikanlage („PV-Anlage“) und die Einspeisung des erzeugten Stroms in das öffentliche Stromnetz wirtschaftlich günstig sein. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage sind zahlreiche steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Insbesondere wenn die PV-Anlage auf einer fremdvermieteten Immobilie betrieben werden soll, sind einige Fallstricke zu beachten.

Vermieter und PV-Anlagen-Betreiber ist eine natürliche Person

Der Betrieb einer PV-Anlage bzw. die Einspeisung des erzeugten Stroms führt ertragsteuerlich zu Einkünften aus einem Gewerbebetrieb. Ist der Betreiber der PV-Anlage eine natürliche Person, unterliegen die Einkünfte aus dem Betrieb der Anlage der Einkommen- und Gewerbesteuer (Steuerbelastung von typischerweise bis zu 45 % zzgl. Solidaritätszuschlag).

Verluste aus dem Betrieb der PV-Anlage können grundsätzlich mit anderen Einkünften verrechnet werden. Auf Antrag des Steuerpflichtigen unterliegen die Einkünfte aus einer „kleinen PV-Anlage“ nicht der Einkommen- und Gewerbesteuer, wenn die installierte Gesamtleistung aller PV-Anlagen dieser Person 10,0 kW/kWp nicht übersteigt (BMF Schreiben vom 29.10.2021, sog. Liebhabereioption; § 3 Nr. 32 GewStG). Durch die Ausübung der Liebhabereioption wird das Ergebnis aus dem Betrieb der PV-Anlage ertragsteuerlich unbeachtlich; es muss keine Gewerbesteuererklärung abgegeben werden und das Ergebnis aus dem Betrieb muss auch nicht in der Einkommensteuererklärung deklariert werden. Der steuerliche Charakter der Immobilienvermietung wird vom Betrieb der PV-Anlage nicht beeinflusst, und zwar unabhängig davon, ob die Liebhabereioption ausgeübt wird. Die Immobilie verbleibt steuerlich in der Vermögensverwaltung. Das heißt insbesondere, dass Gewinne aus der Veräußerung der Immobilie nach Ablauf von zehn Jahren seit deren Anschaffung steuerfrei sind, auch wenn auf der Immobilie eine PV-Anlage betrieben wird. Der Gewinn aus der Veräußerung der PV-Anlage ist jedoch steuerpflichtig, es sei denn die Liebhabereioption wurde ausgeübt.

Vermieter und PV-Anlagen-Betreiber ist eine Kapitalgesellschaft

Betreibt eine Kapitalgesellschaft, z.B. eine GmbH, die PV-Anlage, unterliegen die Einkünfte aus der Anlage der Körperschaft- und Gewerbesteuer in Höhe von ins gesamt ca. 30 %. Verluste aus dem Betrieb der PV-Anlage können mit anderen Einkünften der Kapitalgesellschaft, nicht aber mit Einkünften der Gesellschafter verrechnet werden.

Für Kapitalgesellschaften gibt es zwar nicht die Möglichkeit, die Besteuerung des Ergebnisses aus dem Betrieb der PV-Anlage durch Ausübung der Liebhabereioption zu vermeiden. Betreibt die Gesellschaft jedoch ausschließlich eine „kleine PV-Anlage“ sind die Einkünfte aus der Anlage gewerbesteuerfrei und unterliegen somit nur einer Steuerbelastung in Höhe von 15 % (§ 3 Nr. 32 GewStG). Die Vermietungseinkünfte der Kapitalgesellschaft unterliegen bei Anwendung der erweiterten Kürzung lediglich einer Steuerbelastung in Höhe von ca. 15 %. Der Betrieb einer PV-Anlage durch die Gesellschaft führte jedoch in der Vergangenheit dazu, dass die Gesellschaft die erweiterte Kürzung nicht in Anspruch nehmen konnte. Der Gesetzgeber hat hierauf reagiert und im Sommer 2021 bei der erweiterten Kürzung eine Ausnahmeregelung für den Betrieb von PV-Anlagen eingeführt (§ 9 Nr. 1 Satz 3 lit. b GewStG).

Vermieter und PV-Anlagen-Betreiber ist eine Personengesellschaft

Wird eine PV-Anlage von einer Personengesellschaft betrieben, unterliegen die Einkünfte aus der PV-Anlage bei der Personengesellschaft der Gewerbesteuer und bei ihren Gesellschaftern der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer. Verluste aus dem Betrieb der PV-Anlage können mit anderen Einkünften der Gesellschaft verrechnet werden. Erzielt die Gesellschaft insgesamt ein negatives Ergebnis, können die Gesellschafter mit ihren übrigen Einkünften verrechnen.

VERMÖGEN & INVESTMENT

Zuflüsse in nachhaltige Kapitalanlagen und verwaltete Vermögen

Morningstar klassifiziert eine „nachhaltige Anlage“ als einen Fonds, der in seinem Prospekt oder in seinen Angebotsunterlagen explizit jegliche Art von Nachhaltigkeit, Wirkung oder ESG-Strategie angibt.

Das Universum für die Mittelflüsse und das verwaltete Vermögen (AUM) umfasst alle in Europa ansässigen Investment-fonds und ETFs in der Morningstar-Datenbank mit Ausnahme von Geldmarktfonds und Dachfonds. „ETF“ bezieht sich auf börsengehandelte Fonds.

Quelle: (Alle Diagramme) Morningstar, J.P. Morgan Asset Management. „Als nachhaltig eingestuft“ bezieht sich auf Fonds, die in der Morningstar-Datenbank mit „Sustainable Investment – Overall“ gekennzeichnet sind. Stand der Daten: 31. Dezember 2021.

Single und Multi-Family Offices werden in Deutschland immer wichtiger.

Stuttgart, 15.02.2022 - Die Strategieberatung Roland Berger hat Ende 2021 eine Studie zu deutschen Family Offices, veröffentlicht. Die Studienautoren stellen darin fest: Family Offices werden insgesamt immer professioneller und zeichnen sich durch ihre Unabhängigkeit im Vergleich zu Banken aus, die oftmals mit sich selbst beschäftigt sind und wenig von einer Produkt- und Anbietervielfalt gehört haben. Insbesondere dann, wenn Family Offices auch die nachfolgende Generation beraten, überwiegen die Vorteile des familienübergreifenden Unterstützens.

Family Offices und die Verteilung der Anlagegelder ihrer Kunden in Deutschland 

Die Family Finance Group mit ihren ca. 65 Beraten und Netzwerkpartnern zeichnet sich durch viele Parallelen anderer regionaler Family Offices aus. Das Wunderbare daran: der gegenseitige Austausch zu anderen Family Offices ist befruchtend und erhöht Kompetenzen.

Wofür steht die Vermögensbetreuung der FFG in 2022 ?

Unabhängigkeit - Nachhaltigkeit - Effizienz

Die Ziele unserer Mandanten sind unsere Verpflichtung

Das Team der Family Finance Group versteht sich als Interessenvertretung bankenunabhängiger Vermögensoptimierer und Finanzplaner. Wichtigstes Anliegen ist es, dazu beizutragen, unabhängige Vermögensverwalter als wichtige Partner am Kapitalmarkt in den Investmentprozess unserer Klientel frühestmöglich einzubinden und den Kontakt und den Austausch unter den Beteiligten zu stärken.

Wir akzeptieren neben unseren gesetzten und in 2022 nochmals enger gefassten Mindestanforderungen für potentielle Investmentpartner unserer Mandaten ausschließlich Mitglieder des im Jahre 1997 gegründeten Verbands unabhängiger Vermögensverwalter. Dazu gehört, dass Finanzportfolioverwalter in der Sache kompetent und unabhängig in der Vertretung der Interessen unserer betreuten Kunden sind.

Die Mitglieder des VuV haben sich einem VuV-Ehrenkodex unterworfen, der ein faires und offenes Verhältnis zu ihren Mandanten sicherstellen soll.

Zu den wesentlichen Punkten dieses Ehrenkodex gehört, dass Finanzportfolioverwalter eventuelle Vergünstigungen aus der Kundenverbindung ihren Kunden offenlegen und keinen persönlichen Nutzen oder gar Interessenskonflikte entstehen lassen.

Stuttgart, 02.02.2022 - Wer stirbt, hinterlässt auch ein digitales Erbe. Ob Daten aus sozialen Netzwerken, E-Mails oder Benutzerkonten für Online-Banking oder andere Plattformen: Nur die wenigsten kümmern sich verantwortungsbewusst um ihren digitalen Nachlass – zum Leidwesen der Erben, die sich dann mühsam durch die „digitale Erbmasse“ kämpfen müssen. Notwendig ist es etwa, Daten und bestehende Accounts zu löschen sowie vereinbarte Abos und Kaufverträge zu kündigen, schließlich enden diese Verträge nicht automatisch. 

„Durch die Digitalisierung umfassen Nachlässe und Erbschaften immer häufiger auch digitale Bestandteile“, erläutert Marc Cales, CFP®/ EFA* aus Schorndorf. Denn immer mehr digitale Spuren werden bewusst oder auch unbewusst hinterlassen. Diese elektronischen Daten, die nach dem Tod des Benutzers weiter existieren, werden als “digitales Erbe” oder “digitaler Nachlass” bezeichnet. Die Rechte gehen an die Erben über. „Für den Erblasser ist es somit sehr bedeutsam, wer nach seinem Ableben welche Daten erhält, in denen eventuell wertvolle Informationen über Vermögenswerte bis hin zu privatesten Geheimnissen gespeichert sind“, verdeutlicht Cales.

Digitaler Nachlass: So regeln Sie Ihr Online-Erbe

Unwissenheit über digitale Spuren

Einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov zufolge, haben sich jedoch nur acht Prozent der volljährigen Deutschen bisher intensiv mit der Regelung des digitalen Nachlasses beschäftigt. Ein Hindernisgrund ist dabei Unwissenheit: Viele Menschen wissen gar nicht, dass auch E-Mail-Accounts oder Konten in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram zum „Digitalen Erbe“ gehören.

Je sensibler und sorgfältiger bereits zu Lebzeiten mit den Spuren im Netz umgegangen wird, desto einfacher ist es für die Erben, den digitalen Nachlass zu verwalten“, sagt Mustermann/-frau. 

Ohne Hinweise auf Benutzernamen, Passwörter oder PINs können im schlimmsten Fall sogar Vermögenswerte unerkannt bleiben. Das gilt insbesondere für Konten bei reinen Online-Banken, restlichem Paypal-Guthaben oder auch Vermögenswerte in Kryptowährungen.

Sinnvoll ist es deshalb, zunächst eine Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Kennwörtern zu erstellen. In einer Vollmacht kann der Erblasser zudem frühzeitig festlegen, was nach dem Tod mit seinen Accounts, Passwörtern und anderen digitalen Spuren, wie Daten in Cloud-Diensten, passieren soll und wer die Zugriffsrechte erhält. Wichtige Unterstützung bei diesen und vielen weiteren Fragen zum digitalen Nachlass bieten professionelle Finanzplaner, wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®. 

Aktionswoche vermittelt Finanzwissen

Um auf solchen und ähnliche Themen hinzuweisen und den Mehrwert einer durchdachten und professionellen Finanzplanung zu verdeutlichen, nimmt der FPSB Deutschland planen wir auch in diesem Jahr wieder bei der IOSCO World Investor Week teilzunehmen. „Das Engagement für mehr Finanzwissen und eine qualitativ bessere Finanzberatung im Kundeninteresse zählt zu den Hauptzielen der Family Finance Group", erklärt Cales.

Die Scheu überwinden: So schaffen Frauen den Weg in die finanzielle Selbstbestimmung

Frauen beschäftigen sich ungern mit Finanzen, heißt es. Tatsache ist: Die Notwendigkeit, sich mit den Themen Absicherung, Altersvorsorge und Vermögensaufbau zu beschäftigen, ist gerade für Frauen riesengroß. Anlässlich des heutigen „Weltfinanzplanungstages“ will der FPSB Deutschland Frauen dazu ermutigen, Schritte zur finanziellen Selbstbestimmung zu gehen.

Stuttgart, 03.11.2022 - Tatsächlich sind Frauen heute immer noch finanziell durch Elternzeit, Kindererziehung und den damit verbundenen beruflichen Einschränkungen benachteiligt. Die Folge sind zum Teil gravierende Einbußen beim Vermögensaufbau und für den Ruhestand. Frauen fehlt häufig – abseits der Partnerschaft – eine vernünftige Absicherung: Es gibt zum Teil die Tendenz, sich beim Thema Altersvorsorge auf den Mann zu verlassen. Das aber sollten Frauen nicht tun.

Dabei brauchen Frauen genau wie Männer finanzielle Unabhängigkeit durch eigenes Einkommen, Vermögen und Alterseinkommen. Eine Hürde auf dem Weg dorthin ist neben fehlendem Finanzwissen oft auch das nötige Selbstvertrauen. Einer Untersuchung des ZEW Mannheim zufolge unterschätzen Frauen, wenn es um Finanzfragen geht, häufig ihre eigenen Fähigkeiten. Frauen benötigen mehr Vertrauen in die eigene Kompetenz bei Finanzentscheidungen, lautet daher das Fazit der Untersuchung. Mustermann/-frau appelliert deshalb, sich selbst frühzeitig um die eigenen finanziellen Angelegenheiten zu kümmern und sich so von Staat und Partner unabhängig zu machen. 

 

Certified Financial Planner® beraten Frauen bei der finanziellen Lebensplanung und erarbeiten mit ihren Kundinnen Finanzpläne, die in alle Lebenssituationen passen. 

Um auf die Notwendigkeit der frühzeitigen Finanzplanung für Frauen und Männer hinzuweisen, veranstaltet der internationale Dachverband der Certified Financial Planner® die World Investor Week.

Um die Bedeutung des Themas „Frauen und Finanzen“ zu betonen, lädt der FPSB Deutschland am 14. Januar 2022 zu einem virtuellen Presse-Roundtable ein. Dort informieren Expertinnen über finanzielle Trends und Vorsorgemöglichkeiten für Frauen und zeigen verschiedene Wege in die finanzielle Unabhängigkeit auf. Moderiert wird die Veranstaltung von Anne Connelly, Gründerin des Karrierenetzwerkes „Fondsfrauen“ sowie des Finanzportals „herMoney“.

Der virtuelle Presse-Roundtable liefert nicht nur Hilfestellung für Frauen, die für sich selbst vorsorgen wollen, sondern bietet grundsätzliche Einblicke in die Welt der professionellen Finanzberatung und -planung. Der Workshop ist deshalb nicht nur für Frauen interessant und spannend – auch Männer sind herzlichst eingeladen.

 

Pflichtteilsansprüche im Zugewinnausgleich

Stuttgart, 22.12.2021 - Der Anspruch auf den Zugewinnausgleich bzw. dessen Erfüllung ist ganz oder teilweise von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. Die Höhe des steuerbefreiten Zugewinnausgleichsanspruches kann sich nach neuer Rechtsprechung durch Pflichtteilsansprüche der Ehegatten ändern, gleich ob diese geltend gemacht werden oder nicht, aber abhängig von deren Verjährung. Je nach Berücksichtigung von Pflichtteilsansprüchen im Anfangs- oder Endvermögen kann dies zu einer erheblichen Veränderung des steuerbefreiten Zugewinnausgleichsanspruches in jede Richtung führen.

Hintergrund

Führen Ehegatten ihre Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so haben sie sich bei Beendigung des Güterstandes bzw. der Ehe den ehelichen Zugewinn auszugleichen. Dies gilt nicht nur im Fall der Scheidung, sondern auch bei Ableben eines Ehegatten: Hier kann der überlebende Ehegatte seinen Zugewinnausgleichsanspruch geltend machen, wenn er enterbt wurde oder wenn er das ihm Zugewandte ausschlägt. Von großer praktischer Bedeutung ist dabei, dass der Zugewinnausgleichsanspruch in den vorge

NEUIGKEIT

Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied am 22.07.2020, dass dies gleichermaßen für das Anfangsvermögen der Ehegatten gilt (Az. II R 42/18): Ein bei Beginn des Güterstandes oder später entstehender Pflichtteil erhöht das Anfangsvermögen, auch wenn er nicht geltend gemacht wird. Verjährt dieser Anspruch vor Beendigung des Güterstandes bzw. der Ehe, so hat er nur das Anfangsvermögen erhöht und nicht auch das Endvermögen. Auch wenn ein Pflichtteil nicht geltend gemacht wird, kann dieser also im Ergebnis den steuerfreien Zugewinn reduzieren.

Wir beraten sie hierzu gerne und unverbindlich mit einem unserer Kollegen aus dem Spezialgebiet Erb- und Nachfolgerecht.

Das Elternhaus in der Nachfolge

Ein hochwertiges Elternhaus und mehrere Erben

Stuttgart, 05.12.2021 - Familienvermögen lässt sich schwer auf mehrere Kinder verteilen, wenn es im Wesentlichen aus einem wertvollen Vermögenswert besteht, z.B. dem hochwertigen Elternhaus in bester Lage. Aus der Fülle möglicher Lösungen für solche Szenarien sollte dann für jede Familie der passende Ausweg gefunden werden.

Ein Erbe zu verteilen ist einfach, wenn es teilbar ist (z.B. Bankguthaben) oder mehrere es gemeinsam fortführen können (z.B. ein Mehrfamilienhaus / Unternehmen). Gleiches gilt, wenn es weiteres Vermögen zum Ausgleich bei der Verteilung des Nachlasses gibt oder der Nachlass auf einen Alleinerben übergeht. Gibt es dagegen mehrere Erben (z.B. zwei oder mehr Kinder) und einen Nachlassgegenstand, dessen Wert jeden Erbteil übersteigt, bringt dies Familien in Not, die das Erbe gleichmäßig auf alle verteilen wollen.

In der Praxis ist dies z.B. bei den Eltern mehrerer Kinder zu beobachten, wenn das Elternhaus in bester Lage liegt und kein entsprechend hohes weiteres Vermögen besteht. Das Kind, welches gern das Elternhaus übernehmen und fortführen möchte (ggf. sogar steuerfrei, § 13 Abs. 1 Nr. 4 c ErbStG) kann die Geschwister oft nicht auszahlen.

 

Ein gemeinsamer Verkauf ist ggf. auch nicht gewünscht, um den Familienbesitz zu erhalten. Auch eine gemeinsame Nutzung scheidet aus, weil das Einfamilienhaus nicht von mehreren Familien bewohnt werden kann. Ungewünscht ist in der Regel auch eine Lösung über die Fortführung des gemeinsamen Eigentums und Mietzahlungen des Nutzers an die anderen Erben, da dann nur ein Kind den Nutzen hat und die anderen ihren Teil des Erbes nicht realisieren können. 

In diesem Dilemma befanden sich früher nur wenige Familien mit Wohnsitz in den besseren Gegenden in München, Hamburg oder Düsseldorf, einem Haus auf Sylt oder einer Wohnung in London. Mittlerweile betrifft dieses Problem – durch die stark gestiegenen Immobilienpreise – nahezu jede Familie in großen und mittleren Städten, deren Hauptvermögen ein Eigenheim ist. 

 

Die folgenden Lösungsansätze können auf ihre Tauglichkeit im Einzelfall geprüft und angewandt werden:

  • Verkauf mit innerfamiliärem Vorkaufsrecht:
  • Wechselnde Fortnutzung
  • Phasenmodell:
  • Thesaurierungsmodell
  • Generationenmodell
  • Umgekehrte Hypothek
  • Enkelgesellschaft
  • „Familienheim-Nutzer“
  • Pflegemodell
  • Gemeinsame Vermietung
  • Erbteilsverkauf

 

 

Die vorstehenden Lösungen stellen etwas vereinfacht und plakativ einige Szenarien und Ansätze dar. Sie sind im Einzelfall weitaus detaillierter auszuarbeiten. Hierbei ist eine Fülle von Aspekten zu berücksichtigen: Neben der zivilrechtlichen Wirksamkeit und Unangreifbarkeit auch die erbschaftsteuerliche und ertragsteuerliche Optimierung, teilweise muss auch die Grunderwerbsteuer zwischen Geschwistern beachtet werden. Im Hinblick auf zu leistende Geldbeträge ist die Geldwertentwicklung zu kompensieren, im Hinblick auf den eventuell stark steigenden Wert der Immobilie oder dem jährlichen Verfall der Gebäudesubstanz sind adäquate Wertermittlungen oder Instandhaltungsregelungen zu ergänzen. 

Die Umsetzung der gefundenen Lösungen sollte rechtssicher erfolgen. Dies kann im Vorfeld rechtsverbindlich durch ein Testament oder nach dem Erbfall durch einen Vertrag zwischen den Erben geregelt werden. Zu beachten sind die Pflichtteile der Beteiligten, Gefahren aus güterrechtlichen Ansprüchen der Ehepartner, das Steuerrecht, kommunale und andere Vorkaufsrechte und unvorhergesehene Lebensverläufe. Vor der rechtlichen und steuerlichen Optimierung sollte jedoch zunächst eine wirtschaftlich und emotional passende Lösung für die Beteiligten gesucht werden (s.o.), beginnend mit dem Wunsch eines jeden Beteiligten zur Lösung der Immobilienverteilung und Klärung der dahinterstehenden finanziellen oder emotionalen Bedürfnisse. Die Kreativität des Estate Planners wird dann zu einer Lösung beitragen, die allen gerecht wird.

Die Stiftungsreform 2023 kommt

Stuttgart, 04.11.2021 - Zum 01.07.2023 wird die geplante Stiftungsreform in Kraft treten. Bis zu diesem Datum ist ein Übergangszeitraum geplant. Dieser eröffnet die Möglichkeit, bestehende Satzungen anpassen zu können und auch bei Neugründungen dem später in §§ 80ff BGB (zum Teil neu) definierten Stiftungsrecht Rechnung zu tragen.

Es hatte sich gezeigt, dass das BGB in seinem Umfang teilweise unvollständig ist, das BGB und Landesrechte zum Teil nicht abgestimmt sind, es somit zum Teil doppelte Regelungen für ein Rechtsproblem gibt, und dass eine gewisse Zersplitterung zwischen den verschiedenen Landesrechten besteht, wie zum Beispiel eine unterschiedliche Verwaltungspraxis. 

Die Reform des Stiftungsrechtes wird zu einem weitgehend im BGB abschließend geregelten Stiftungsrecht führen. Landesrechtliche Regelungen sollen entfallen bzw. deutlich „entrümpelt“ werden. 

Am Ende soll dies eine deutliche Normenreduzierung ergeben. In der Vergangenheit war es nur möglich, Satzungsänderungen bei bestehenden Stiftungen ausschließlich bei wesentlichen Veränderungen durchführen zu können. 

Die anstehende Stiftungsreform wird als eine solche wesentliche Änderung der bestehenden Verhältnisse eingeschätzt.

Deshalb nutzen wir die Möglichkeit für bestehende Stiftungen, die Satzungen ändern zu können und z.B. Geschäftsordnungen, Regelungen zu Zustiftungen anzupassen und unterstützen auch bei Anpassungsnotwendigkeiten oder Wünschen in der Organisationsstruktur auf Ebene der Stiftung oder bezüglich der Verwaltung des Vermögens und/oder der Verwendung des Vermögens.

Es sollte auch geprüft werden, ob unter gewissen Umständen eine Wandlung der bestehenden Stiftung in eine Verbrauchsstiftung sinnvoll sein kann. 

Unser Notfallkoffer heißt BLACKBOX

Stuttgart, 6 . September 2021 - Spätestens seit Ausbruch der COVID19-Pandemie sind Vollmachten und erbrechtliche Regelungen sowie der digitale Nachlass ein Muss für jeden verantwortungsvollen Bürger. 

Hier die aktuelle Pressemitteilung zum Notfallkoffer in Corona-Zeiten.

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Gut diversifiziertes Aktiendepot statt vermeintliche Kursraketen

Frankfurt/Main, 3. April 2021 – Die Auswertung der Deutschen Börse spricht Bände: Zu den nach Börsenumsatz am meisten gehandelten Aktien im Jahr 2020 gehörten Titel wie Biontech, der Brennstoffzellenhersteller Ballard Power Systems oder das norwegische Wasserstoff-Unternehmen Nel ASA. Die Aussicht auf das schnelle Geld lockt offenbar. Und immer mehr Menschen hierzulande machen dabei mit. Der deutliche Anstieg der Depots bei Banken und Online-Brokern bestätigt diesen Trend. „So begrüßenswert das zunehmende Interesse an Aktien der Bundesbürger auch ist: Die Gefahr, dass unerfahrene Anleger auf die Nase fallen, ist groß“, warnt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). Statt einseitig auf vermeintliche Überflieger-Aktien und Hype-Themen wie Wasserstoff zu setzen, sollten sich gerade Neueinsteiger lieber ein breit diversifiziertes Depot aufbauen. Professionelle Hilfestellung bieten hier die vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® (CFP®).

Lesen Sie weiter.

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Steuerliche Änderungen zum Jahreswechsel 2021

Frankfurt/Main, 2. Januar 2021 – Neues Jahr – neue gesetzliche Regelungen. Ob Kindergeld, Solidaritätszuschlag oder Rürup-Rente: Es gibt 2021 für Verbraucher und Steuerzahler einige wichtige Änderungen zu beachten. Und die gute Nachricht lautet: Die meisten der neuen Regeln und Gesetze, die ab dem 1. Januar in Kraft treten, bedeuten für viele Bundesbürger mehr Geld im Portemonnaie. „Die aus unserer Sicht aller wichtigste Änderung betrifft den Solidaritätszuschlag. Er wird für die meisten Steuerzahler abgeschafft“, informiert der FPSB Deutschland. „Es ist ratsam, diese steuerliche Entlastung für den Vermögensaufbau
beziehungsweise die Altersvorsorge zu verwenden“, empfiehlt Verband.

Mehr dazu hier.

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Früher planen - länger genießen

Mit Schule und Studium fertig. Erst mal einen guten Job finden.
Sie starten Ihre Karriere. Gründen eine Familie. Bauen ein Haus.
Die Jahre vergehen. Ihre Kinder werden groß. Letzte Berufsjahre brechen an.

UND PLÖTZLICH … Der Ruhestand kommt schneller, als Sie denken! Sehen Sie Ihrem Ruhestand sorglos entgegen? Haben Sie schon früh vorgesorgt?

Nein? Dann ist es höchste Zeit tätig zu werden. Es ist nie zu früh und selten zu spät, auf den richtigen finanziellen Weg zu kommen.

Inflation vs. Rendite

Ein Fünftel der befragten Stiftungen in Deutschland erwartet 2019 eine Rendite unterhalb der Inflationsrate. Wir beraten Sie zur optimalen Gestaltung zeitgemäßer Anlagerichtlinen. Kommen Sie unverbindlch auf uns zu.

Warum Anleger mit einer Finanzplanung besser durch Krisen kommen

Die Corona-Pandemie und ihre Folgen haben Experten und viele Anleger auf dem falschen Fuß erwischt. Allerdings zeigt sich auch, dass ein schriftlich festgelegter Finanzplan Halt und Sicherheit gibt und vor groben Fehlern schützen kann.

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Aktuelle Studie offenbart massive regionale Unterschiede in den Altersvorsorgekosten

Frankfurt/Main, 3. November 2020 – Umfragen belegen immer wieder, dass die Menschen hierzulande ihre Rentenlücke nicht kennen. Die meisten Bundesbürger wissen nicht, wie hoch ihre Rente sein wird und wie viel ihnen fehlt, um ihren Lebensstandard im Alter aufrecht zu erhalten. Die Folge ist drohende Altersarmut. Verschärft wird das Problem durch erhebliche regionale Unterschiede bei den Aufwendungen für die Altersvorsorge, wie eine aktuelle Studie der Prognos AG im Auftrag des Gesamt-verbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigt. Denn wie viel ein Anleger für einen sorgenfreien Ruhestand zurücklegen muss, hängt maßgeblich davon ab, wo er lebt. „Dies verdeutlich einmal mehr, wie dringlich es ist, sich frühzeitig intensiv mit der eigenen Altersvorsorge auseinanderzusetzen.

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Corona-Pandemie macht Notwendigkeit einer ausreichenden Pflegevorsorge deutlich 

Frankfurt/Main, 17. Oktober 2020 – Laut dem Pflege-Report 2020 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK stellt die Pflege eines Angehörigen zu Hause für jede vierte Person eine hohe Belastung dar. Diese Situation dürfte sich durch die Corona-Krise eher verstärkt haben. Schließlich kam durch die Pandemie das Ansteckungsrisiko noch hinzu. Längst bekannt ist aber auch, dass der Pflegenotstand angesichts der unzureichenden staatlichen Absicherung insgesamt zunehmen wird. Der FPSB Deutschland nutzt deshalb den heutigen Weltfinanzplanungstag, der in diesem Jahr zum vierten Mal im Rahmen der World Investor Week stattfindet, um die Menschen weltweit darauf aufmerksam zu machen, wie wichtig eine ausreichende finanzielle Vorsorge in jeder Hinsicht ist. 

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Sparen oder lieber das Geld verprassen? Warum beim Konsum die ganzheitliche Perspektive aufs Vermögen so wichtig ist 

Frankfurt/Main, 08. Oktober 2020 – Die Corona-Pandemie kennt bekanntlich viele wirtschaftliche Verlierer. Doch einige Branchen haben profitiert. Etwa die Hersteller von Reisemobilen und Caravans. So erreichten die Neuzulassungen dieser Freizeitfahr-zeuge seit Jahresbeginn einen neuen Rekord. Die Bootshersteller verzeichnen ebenfalls aktuell eine Rekordnachfrage nach Motor-booten und Yachten. Und auch für andere Hobbys sowie für Luxusartikel wie teure Möbel, Oldtimer oder sogar Turnierpferde gaben die Deutschen zuletzt viel Geld aus. Während in der Corona-Krise einige Bevölkerungsgruppen den Gürtel deutlich enger schnallen mussten, haben andere viel Geld in den Konsum gesteckt. Was aber ist in dieser Zeit die richtige Haltung? Konsumieren, sparen oder clever investieren? Und wie kann ich mich beim Ausgeben disziplinieren?

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Jetzt handeln – warum die Absicherung der biometrischen Risiken so wichtig ist

Frankfurt/Main, 05. Oktober 2020 – Die Corona-Pandemie hat es vielen Familien schmerzhaft vor Augen geführt: Was passiert eigentlich, wenn durch Jobverlust, Kurzarbeit, längere Krankheit oder sogar dem Ableben des Hauptverdieners die Familie in finanzielle Schwierigkeiten gerät? Wenn beispielsweise auf einmal die Miete nicht mehr bezahlt oder der Kredit fürs Haus oder das Auto nicht mehr bedient werden kann? Aus unserem Beratungs-alltag wissen wir: Nur die wenigsten Verbraucher haben sich auf solche Krisenszenarien wirklich vorbereitet. 

Die Menschen über die Notwendigkeit und die Funktionsweise einer professionellen Finanzplanung aufzuklären, ist Zweck des Weltfinanzplanungs-tages, der am Mittwoch, den 7. Oktober, im Rahmen der World Investor Week stattfindet. 

Der Aktionstag steht in diesem Jahr unter dem Motto „Lebe heute. Plane für morgen“ und betont den Wert einer langfristig angelegten Finanzplanung gerade auch in Krisenzeiten.

Mehr fahren Sie hier.

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Deutschlands Rentensystem ist nicht demografiefest

Frankfurt/Main, 14. Juli 2020 - Es ist kein Geheimnis, dass die demografische Entwicklung eine riesige Herausforderung für das hiesige Rentensystem bedeutet. Immer weniger Erwerbstätige müssen für immer mehr Rentner aufkommen. Umso tragischer, dass der Gesetzgeber offenbar nicht effektiv genug gegensteuert und wichtige Zeit verstreichen lässt. Darauf jedenfalls lassen die Ergebnisse des „Allianz Global Pension Report“ schließen. Deutschland weist demnach einige Mängel auf und landet unter 70 analysierten Staaten nur auf Rang 26. Die Konsequenz kann nur sein, dass jeder Bürger noch stärker den Fokus auf seine private Altersvorsorge legt. 

In der viel beachteten Studie hat der Versicherungskonzern Allianz Rentensysteme und Rahmenbedingungen in 70 Ländern analysiert. So ging es unter anderem um die Fragen, ob das Rentensystem einen angemessenen Lebensstandard im Alter ermöglicht, wie nachhaltig die Vorsorge ist und ob die Finanzierung gesichert ist. Laut Studie zählen Schweden, Belgien und Dänemark zu den Ländern mit dem relativ besten Rentensystem. 

Es ist deshalb ein Fehler, sich nur auf die gesetzliche Rente zu verlassen. Wer seinen Ruhestand angemessen bestreiten will, muss selbst vorsorgen und Geld gezielt und intelligent zurücklegen.

Ein professionell erstellter Finanzplan einer unserer CFPs kann dem verunsicherten Verbraucher helfen, mögliche Defizite in der Ruhestandsplanung aufzudecken. Nur solch ein genauer Fahrplan mit einer umfassenden Vermögens- und Rentenübersicht schafft die Voraussetzung, den lang ersehnten Ruhestand zufrieden und in finanzieller Freiheit genießen zu können. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die Simulation von Risikoszenarien, wie ein starker Anstieg der Inflationsrate oder die finanziellen Aufwendungen bei einer eventuell auftretenden Pflegebedürftigkeit, um möglicher-weise auftretende Finanzlücken im Alter auszuschließen. 

Fünf Irrtümer bei der Unternehmensnachfolge-planung – und wie Sie diese vermeiden

Frankfurt/Main, 04. Juni 2020 – Nach Angaben des Statistikportals Statista lag die Zahl der Firmeninsolvenzen im vergangenen Jahr hierzulande bei knapp 20.000. Dabei ist eine Insolvenz für familiengeführte Unternehmen besonders schmerzhaft. Denn hier stehen – wie bei anderen Insolvenzen auch – nicht nur viele Arbeitsplätze auf dem Spiel, sondern es geht zusätzlich um das Lebenswerk des Firmengründers und nicht zuletzt um das Vermögen der Familie. Doch manche Faktoren, die zu einem Konkurs führen können, lassen sich schon in den Griff bekommen. 

Welche Irrtümer stehen damit im Zusammenhang?

„Für die Nachfolgeplanung habe ich noch viel Zeit“
„Ein Nachfolger wird sich schon finden.“
 „Das Testament spielt für die Unternehmensnachfolge keine Rolle.“
„An der Erbschaftssteuer kann ich nichts ändern.“
„Für eine Nachfolgeplanung brauche ich Zeit, die ich nicht habe.“
 

Lesen Sie Ausführliches zu den fünf häufigsten Irrtümern

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