Bundesweit gibt es rund 23.000 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts. 95 Prozent der Stiftungen verfolgen gemeinnützige Zwecke. Ihre Arbeit ist darauf ausgerichtet, die Allgemeinheit selbstlos zu fördern.
Der Gedanke: Eine Privatpersonen oder eine Organisation möchten sich langfristig für einen gemeinnützigen Zweck engagieren und bringen dazu Vermögen in eine Stiftung ein.
Das Grundprinzip der Ewigkeit: Das gestiftete Vermögen bleibt als Grundkapital der Stiftung erhalten und Erträge aus der laufenden Vermögensverwaltung entfalten ihre gesellschaftliche Wirkung.
Das Stiftungskapital muss ertragreich angelegt werden und verwirklicht aus den Erträgen und sonstigen Mitteln (z. B. Spenden) gemeinnützige Projekte.
Die Entscheidung einer Stiftung, bei der Anlage des Stiftungsvermögens neben finanziellen Kriterien auch soziale, ökologische, kulturelle oder weitere nachhaltigkeitsbezogene Kriterien zu berücksichtigen, hängt von einer ganzen Reihe von Faktoren ab.
Die Wahl des richtigen Vermögensverwalters obliegt dem Stiftungsvorstand, des Beirats oder des Kuratoriums. Nicht selten werden Testamentsvollstrecker mit der Aufgabe als Nachlassverwalter für dieses Engagement betraut.
Wir erklären ihnen die fünf wichtigsten Schritte zum nachhaltigen Investment bei Stiftungen.
Wir unterstützen Sie mit unserer langjährigen Expertise in der Betreuung von Stiftungs-vermögen und stellen Ihnen geeignete Vermögensverwalter vor. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit Gremienarbeit in einer Stiftung zu übernehmen.
Rund ein Fünftel der befragten Stiftungen schätzt, dass sich das Verhältnis von Erträgen zu Kosten der Vermögensverwaltung 2019 negativ entwickelt hat.
Oftmals wurden keine Anpassungen in den Anlagerichtlinien getroffen. Das Niedrigzinsniveau birgt immense Risiken, die Stiftungen nicht eingehen sollten.
Unsere Stiftungsberater erarbeiten das richtige Portfolio zu Ihrer Stiftung - passend zu Ihrem Ausschüttungsniveau zur Erfüllung Ihres Stiftungszwecks.
Fragestellungen rund um die Überlegungen zu einer Stiftung:
Rechtsformwahl
Im Wesentlichen sind zwei Faktoren bei der Rechtsformwahl entscheidend:
Namenswahl
Die Frage der Namensgebung ist einfach zu treffen. Es gilt lediglich die Überprüfung des gewünschten Namens zur Vermeidung von Verwechslungen
Festlegung des Stiftungszwecks
• Wie setze ich meine Motivation um?
• Wen oder was möchte ich
unterstützen?
• Soll die Stiftung steuerbegünstigt
gemäß §§ 51ff. der Abgabenordnung
(AO) sein (z. B. gemeinnützig oder
mildtätig)?
• Wie soll die Stiftung arbeiten?
• Förderstiftung oder operative
Stiftung?
• Welche finanzielle und personelle
Ausstattung benötigt die Stiftung für
die Realisierung des Zwecks?
• Über welche Einnahmen
verfügt die Stiftung
(Erträge/ Zustiftungen für den
Kapitalstock/ Spenden)?
Steuerbefreiung und Stiftungsaufsicht
Wer Steuern sparen und damit sein Vermögen mehren möchte, gründet keine Stiftung. Bei der Gründung einer gemeinnützigen Stiftung gibt der Stiftende Vermögen ab und widmet es dauerhaft und unwiderruflich dem Gemeinwohl.
Da der Staat ein Interesse daran hat, dass möglichst viel privates Vermögen dem Gemeinwohl zugutekommt, ist die steuerliche Abzugsfähigkeit für Stifterinnen und Stifter sowie Spenderinnen und Spender eingerichtet. Auch die Stiftung selbst genießt steuerliche Privilegien.
Die staatlichen Aufsichtsbehörden in Deutschland achten darauf, dass Stiftungen die Vorgaben ihrer Satzung erfüllen und gesetzliche Regelungen einhalten.
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